Öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurfs 4-59VE vom 08.08.2022 bis zum 09.09.2022

Das Stadtentwicklungsamt von Charlottenburg-Wilmersdorf informiert über die öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurfs 4-59VE vom 08.08.2022 bis zum 09.09.2022 auf der folgenden Internetseite https://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/verwaltung/aemter/stadtentwicklung/stadtplanung/bebauungsplanverfahren/beteiligung/bebauungsplan.1231323.php sowie im Amtsblatt wie folgt:

ABl. Nr. 30 / 29. Juli 2022 – S. 2024

Bezirksämter Charlottenburg-Wilmersdorf

Öffentliche Auslegung eines vorhabenbezogenen
Bebauungsplanentwurfs

Bekanntmachung vom 21. Juli 2022
Stadt II A 4
Telefon: 9029-15153 oder 9029-10, intern 929-15153

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 4-59 VE vom 21. Juli 2022 für die Grundstücke Scottweg 3/31, Swiftweg 1/5, Dickensweg 3-14 A und 16/34 im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf, Ortsteil Westend, liegt mit Begründung gemäß § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuchs in Verbindung mit § 3 Absatz 1 des Planungssicherstellungsgesetzes öffentlich aus.

Das Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 4-59 VE wird gemäß § 13a des Baugesetzbuchs als beschleunigtes Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Absatz 4 des Baugesetzbuches durchge-
führt.

Die öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurfs wird in der Zeit

vom 8. August 2022 bis einschließlich 9. September 2022

gemäß § 3 Absatz 1 des Planungssicherstellungsgesetzes im Internet unter:

www.bebauungsplan.charlottenburg-wilmersdorf.de

sowie auf der Beteiligungsplattform des Landes Berlin unter:

https://mein.berlin.de

durchgeführt. Neben den Unterlagen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurf kann auch der Inhalt der Bekanntmachung im Amtsblatt für Berlin im Internet eingesehen werden.

Sie haben gemäß § 3 Absatz 2 des Planungssicherstellungsgesetzes darüber hinaus im oben genannten Zeitraum die Möglichkeit, die Unterlagen im Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin, Abteilung Stadtentwicklung, Stadtentwicklungsamt, Fachbereich Stadtplanung, Zimmer 5100, Hohenzollerndamm 174-177, 10713 Berlin, zu folgenden Zeiten einzusehen: Montag bis Mittwoch von 8.30 bis 16.30 Uhr, Donnerstag von 8.30 bis 18.00 Uhr, Freitag von 8.30 bis 15.30 Uhr sowie nach Vereinbarung auch außerhalb dieser Sprechzeiten.

Fragen zum Verfahren oder zu den Inhalten des vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurfs 4-59 VE können telefonisch unter: 9029-15153 oder per E-Mail an: stadtplanung@charlottenburg-wilmersdorf.de gestellt werden.

Die geltenden Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus Sars-CoV-2 sind zu beachten.

Während der Auslegungsfrist können zu dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 4-59 VE Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sind in die abschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und
untereinander einzubeziehen. Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 des Baugesetzbuchs in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutz-Grundverordnung und des Berliner Datenschutzgesetzes. Geben Sie Ihre Stellungnahmen ohne Absenderangaben ab, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung Ihrer Stellungnahme. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der „Information über die Datenverarbeitung im Bereich des Bebauungsplanverfahrens“, die mit ausliegt.

Quelle: https://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/verwaltung/aemter/stadtentwicklung/stadtplanung/bebauungsplanverfahren/beteiligung/amtsblattbekanntmachung.pdf

BVV Charlottenburg-Wilmersdorf beschließt: „Siedlung Westend kommunalisieren!“ – Drucksache 1132/5

Am 11.04.2019 brachte die Fraktion „Die Linke“ den folgenden Beschlussantrag zur „Rekommunalisierung“ der Siedlung Westend in der BVV Charlottenburg-Wilmersdorf ein.

Siedlung Westend rekommunalisieren!

Die BVV möge beschließen:


Das Bezirksamt wird beauftragt, in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen und der Senatsverwaltung für Finanzen, die Deutsche Wohnen SE zu Gesprächen einzuladen und mit dem Konzern über den Ankauf der Alliiertensiedlung am Dickensweg in Westend zum Verkehrswert zu verhandeln, zugunsten eines städtischen Wohnungsunternehmens.

Der BVV ist bis zum 30.06.2019 zu berichten.


Begründung:
Bevor die Wohnungen von Deutsche Wohnen, Vonovia, Akelius und den anderen Woh-nungsunternehmen, die renditeorientiert sind und mehr als 3000 Wohnungen in Berlin besitzen, vergesellschaftet werden, soll die Deutsche Wohnen an diesem Standort die Möglichkeit bekommen ihren Bestand zu fairen Konditionen zu verkaufen, damit die Mieter*innen am Dickensweg endlich Sicherheit haben.

Der Antrag wurde seitens der BVV Charlottenburg-Wilmersdorf an den Ausschusses für Stadtentwicklung überwiesen. Seit dem 19.06.2019 wurde dieses Thema im Ausschuss bis zum 05.02.2020 sets vertagt.

In der Ausschusssitzung am 03.04.2020 wurde der Beschlussantrag mit Änderungen als Beschlussempfehlung der BVV Charlottenburg-Wilmersdorf übergeben.

Die BVV übernahm die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Stadtwentwicklung wie folgt:

Neu: Siedlung Westend kommunalisieren!

Die BVV beschließt:

Das Bezirksamt wird beauftragt, bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen und der Senatsverwaltung für Finanzen anzuregen, mit dem Konzern Deut-sche Wohnen SE über den Ankauf der Alliiertensiedlung am Dickensweg in Westend zum Verkehrswert zu verhandeln, zugunsten eines städtischen Wohnungsunternehmens.


Der BVV ist bis zum 30.06.2019 zu berichten.

Annegret Hansen Bezirksverordnetenvorsteherin

Wir haben nachgefragt, ob es sich bei dem 30.06.2019 um einen Schreibfehler handelt.

Quellen:
Link zur Drucksache 1132/5 der BVV Charlottenburg-Wilmersdorf

Medienberichte:
Tagesspiegel „Leute“ aus Charlottenburg-Wilmersdorf von Cay Dobberke – Newsletter vom 29.05.2020
Tagesspiegel „Leute“ aus Charlottenburg-Wilmersdorf von Cay Dobberke – Newsletter vom 20.03.2020

BVV beschließt die Aufforderung des Bezirkamtes zur Nachverhandlung des Durchführungsvertrages zum B-Plan 4-59VE

Auf Ihrer letzten Sitzung diesen Jahres beschließt die Gesamt-BVV Charlottenburg-Wilmersdorf die Aufforderung des Bezirksamtes den Durchführungsvertrag zum Bebauungsplan 4-59VE nachzuverhandeln. Die Ziele dieser Nachverhandlungen sind dabei wie folgt sehr konkret definiert.

Nun bleibt es abzuwarten wie die Nachverhandlungsergebnisse des Bezirkamtes am Ende tatsächlich aussehen werden.

Drucksache – 0992/5 der BVV Charlottenburg-Wilmersdorf:

„[…]Initiator: Ausschuss für Stadtentwicklung
Verfasser: SPD/Grüne/LINKE

Endlich Klarheit und Sicherheit für die Mieterinnen und Mieter in der Siedlung Westend – Nachverhandlungen über den Durchführungsvertrag zum Bebauungsplan 4-59VE

Die BVV beschließt:

Das Bezirksamt wird aufgefordert, mit der Vertragspartnerin und Vorhabensträgerin Eisenbahn-Siedlung-Gesellschaft Berlin mbH, Tochtergesellschaft der Deutsche Wohnen in Nachverhandlungen mit dem Ziel zu treten, die nachstehenden Forderungen durchzusetzen.

  • Die Deutsche Wohnen wird die Forderungen aus dem novellierten Zweckentfremdungsverbot-Gesetz und der „Ersten Verordnung zur Änderung der Zweckentfremdungsverbot-Verordnung vom 16. Oktober 2018 konsequent und ohne Abstriche erfüllen. Die Bestandsmieter*innen müssen die Ersatzwohnungen nach diesen Regelungen anmieten können.
  • Die Deutsche Wohnen erfüllt alle Vorgaben aus der kooperativen Baulandentwicklung und bietet 25 % der Neubauwohnungen zusätzlich zum Ersatzwohnraum zu einem Mietpreis von 6,50€ an. Für diese Wohnungen gelten betreffend Mietsteigerung und Bindungsdauer die Wohnungsneubauförderungsbestimmungen (WFB) 2018.
  • Die Deutsche Wohnen legt allen Bestandmieterinnen und -mietern – auch denen die schon einen Mietvertrag für die Umsetzungswohnung unterschrieben haben – unmittelbar nach der Einigung mit dem Bezirksamt, unmittelbar nach der Einigung mit dem Bezirksamt, spätestens aber vor der Abstimmung über den Bebauungsplan in der BVV, einen konkreten/unterschriftsreifen Vorvertrag für eine Wohnung im Neubauquartier vor, der zumindest die zukünftige Miethöhe, Lage der Wohnung, Grundriss, Räume und den Mietpreis pro m² enthält. Diese neuen Wohnungen müssen – sofern von Bestandsmieter*innen nicht anders gewünscht – den jetzigen Wohnungen u.a. in Größe und Zimmerzahl entsprechen.
  • Die Deutsche Wohnen nimmt in den Mietvertrag über die Neubauwohnung eine unbefristete Härtefallregelung auf, wonach die Bruttowarmmiete 30 Prozent des Nettohaushaltseinkommens nicht übersteigen darf.
  • Die Deutsche Wohnen legt einen konkreten/unterschriftsreifen Vertrag über die Umsetzung der Bestandsmieter*innen in die Umsetzwohnung und von dort in die Neubauwohnung vor, der die Leistungen der Deutsche Wohnen in beiden Umzügen und die Zusicherung der vollständen Kostenübernahme beinhaltet.
  • Für die Bestandsmieter*innen müssen die Regelungen des Durchführungsvertrages rechtliche Bindung entfalten.

Dem zuständigen Ausschuss ist das Verhandlungsergebnis zeitnah zur Beurteilung vorzulegen.

Dem Ausschuss für Stadtentwicklung ist erstmals in dessen Sitzung am 5.12. zu berichten.“

Quellen:
Drucksache 0992/5
Beschuss 0992/5

Einwohnerversammlung am 31.05.2018 um 19:00 Uhr


Sehr geehrte Damen und Herren,

wir müssen Ihnen leider mitteilen, dass die BVV die geplante Einwohnerversammlung kurzfristig in das Rathaus Charlottenburg verlegt hat. Die Aula der Charles-Dickens-Grundschule steht zwecks Vorbereitung des Sommersfests der Grundschule leider nicht mehr zur Verfügung. Die BVV lehnte eine zeitliche Verschiebung der Einwohnerversammlung unter Beibehaltung des Versammlungsortes ab. Das BVV-Büro war leider nicht bemüht einen anderweitigen nahen Versammlungsort (z.B.: Turnhalle der Charles-Dickens-Grundschule, Konferenzräume im Paulinenkrankenhaus, Stadionterrassen am Olympiastadion, Räume im Rathaus Spandau, o.Ä.) in der Nähe der „Siedlung Westend“ zu organisieren.

Die Einwohnerversammlung findet daher am

31.05.2018 um 19:00 Uhr

im

BVV-Saal des Rathauses Charlottenburg,

Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin

statt.

Beschwerden richten Sie bitte an:

Bezirksverordnetenversammlung

Rathaus Charlottenburg

Otto-Suhr-Allee 100

10585 Berlin

 

Tel.: (030) 9029-14901

E-Mail: bvv@charlottenburg-wilmersdorf.de

 

Mit besten Grüßen

Ihre Bürgerinitiative für den Erhalt der Siedlung Westend

Zum Bebauungsplan 4-59VE und zur Einwohnerversammlung vom 22.04.2016

Die Einwohnerversammlung am 22.04.2016 brachte seitens Deutsche Wohnen AG keine neuen Informationen, eher gab es weitere neue Fragezeichen. So steht das angekündigte und bisher geplante Blockheizkraftwerk anscheinend noch gar nicht fest. Auch das zwei Tage zuvor per E-Mail verteilte Schriftstück zur Unwirtschaftlichkeit der Sanierung der jetzigen Siedlung Westend brachte keine Fakten für diese Unwirtschaftlichkeit, sondern eher den Beweis, dass die Deutsche Wohnen AG in die Siedlung Westend in den letzten 10 Jahren lediglich nur 500.000 Euro für Instandhaltungen investiert hat. Hier könnte man einen Vorsatz, mit dem Ziel des Verfalls, sehen. Es ist also kein Wunder, dass die Siedlung Westend nicht im besten Zustand ist.

Download des Schriftstückes der Deutsche Wohnen AG zur Unwirtschaftlichkeit der Sanierung der Siedlung Westend

Ein paar Fakten:
500.000 Euro auf 10 Jahr sind pro Jahr 50.000 Euro. Bei 212 Wohnungen sind das also gerade mal 235,85 Euro pro Jahr/pro Wohnung. Bei 15.677,43 m² Wohnfläche sind dies 0,27 Euro/m²/Monat.

Anders wie die Deutsche Wohnen AG und leider auch die Presse aktuell verbreitet, ist und war die Siedlung Westend keine „Notunterkunft in einfachster Bauweise“ für die britischen Alliierten. Die Wohnungen der Siedlung Westend waren keine einfachen „Soldatenwohnungen“, es waren Wohnungen für der britischen Offiziere und derer Familien. Die Sanierung ist auch kein „Fass ohne Boden“. Es wurden an Gebäuden in Richtung der Flatowallee vom ehemaligen Eigentümer „der Bund“ bereits sinnvolle und notwendige Sanierungsmaßnahmen begonnen. Die Dächer wurden teilweise neu eingedeckt und die Horizontal- sowie Vertikalsperren erneuert. Gerade letzteres ist beim Altbau notwendig um die natürliche Dämmwirkung der Außenwände wiederherzustellen und durch aufsteigende Feuchtigkeit entstehende Wärmebrücken zu vermeiden. Ein weiterer wichtiger und versäumter Punkt ist die Instandhaltung und Wartung der Fenster. Die Vorteile würden klar auf der Hand liegen: Vermeidung von Wärmebrücken mit ggf. Schimmelgefahr und eine wieder gute Wärmedämmung. Im Übrigen gibt es in der Siedlung Westend kein generelles Schimmelproblem.

Die Berlin-Wahl steht noch dieses Jahr an und die Frage kommt auf, welche Partei soll man überhaupt noch wählen?

Wie engagieren sich die Volksvertreter (Bezirksverordnete) bei den Bürgern von Charlottenburg-Wilmersdorf vor Ort und im Besonderen für die Bewohner unserer Siedlung Westend?

Das Bauvorhaben ist seit 2013 den Bezirksverordneten bekannt. Selbst 3 Jahre später geben die Bezirksverordneten der SPD, CDU und B90/Die Grüne vor, sie hätten nicht genügend Informationen. Wenn es um Informationen seitens der Deutsche Wohnen AG geht, kann ich dies nachvollziehen. Wenn es um Informationen seitens der Bürgerinitiative und der Bürger geht, muss ich dies scharf anzählen. Es wurde die BVV sowie alle Bezirksverordnete stets zu wichtigen Informationen per E-Mail angeschrieben und auch zur selbstorganisierten Mieterversammlung eingeladen.

Was haben die Parteien und vor allem die Fraktionen der BVV nun bisher aktiv vor Ort getan oder an Unterstützung geboten?

SPD: Veranstaltung einer monologen Mieterversammlung zusammen mit dem Bezirksamt und der Deutsche Wohnen AG. Stetige Erinnerung von Frau Dr. Timper über das noch ausstehende Lärmschutzgutachten und informationslose Reaktion auf verschiedene E-Mails zu wichtigen Fragen. BVV-Beschluss über die Erstellung eines Verkehrsgutachtens.

CDU: BVV-Beschlussantrag über die Verpflichtung der Bauherrin (Deutsche Wohnen AG) zur Gewährleistung von einem Stellplatz pro Wohnung. (Wurde seitens der Fraktion SPD & B90/Die Grüne abgelehnt.)

B90/Die Grüne: Nichts

AfD: Nichts

Die Linke: Begehung der Siedlung Westend mit Frau Katrin Lompscher und dem Stadtbüro. Mehrere Anfragen auch betreffend der Siedlung Westend im Abgeordnetenhaus zum Thema Zweckentfremdungsverbot. Unterstützung bei verschiedenen Themen und stetiges Nachfragen über den aktuellen Stand der Siedlung Westend und Veranstaltungen/Vorhaben der Mieter. Einladung zu mehreren Veranstaltungen im Bereich der Stadtentwicklung und den Stadtgesprächen.

Frau Rouhani (fraktionslos – B90/Die Grüne): Unterstützung und informieren zu verschiedenen Themen im Besonderen zur BVV und dem Bezirksverwaltungsrecht; Stetiges Rückfragen über den aktuellen Stand der Bürgerinitiative der Siedlung Westend, unserer Veranstaltungen/Vorhaben und Belange der Mieterschaft.

Die Piraten: Unterstützung und informieren zu verschiedenen Themen betreffend der Siedlung Westend; Stetiges Rückfragen über den aktuellen Stand der Bürgerinitiative der Siedlung Westend, deren Veranstaltungen/Vorhaben und Belange der Mieterschaft.

Hätten die Bezirksverordneten von sich aus nicht schon 2013 aktiv werden und das Gespräch mit den Bewohnern suchen müssen?

Die Erwartungen sollte man als Bürger an einen Volksvertreter stellen können. Dies ist aber nicht geschehen. Stattdessen werden fahrlässig Beschlüsse zu Lasten der Mieter von den Fraktionen SPD + B90/Die Grüne in der BVV verabschiedet. Der BVV-Beschluss von „Rot-Grün“, dass die Bestandsmieter lediglich die gleiche Brutto-Warmmiete anstatt der Netto-Kaltmiete erhalten sollen, zeigt doch klar wie gleichgültig den Bezirksverordneten von „Rot-Grün“ der Schutz der Bestandsmieter ist.

Und wo steht eigentlich das Bezirksamt?

Das Bezirksamt sieht eine allgemeine Wohnungsnot in Berlin und es fehle an bezahlbaren Wohnraum. Man wolle den Investor zur Schaffung von bezahlbaren Wohnungen in Höhe von 25% der entstehenden Wohnungen verpflichten. Ansonsten verwies Bezirksstadtrat Herr Schulte (SPD) stets auf die Weisungen und Beschlüsse der BVV.

Ein paar Fakten:
Aktuell gäbe es 212 Wohnungen mit bezahlbarer Miete. Die Deutsche Wohnen AG plant 580 Wohnungen im Neubau. Wenn nun 25% bezahlbare Wohnungen im Neubau geschaffen werden sollen, sind dies lediglich nur 145 Wohnungen. Es gehen also 67 bezahlbare Wohnungen verloren.

Hatte Herr Marc Schulte (SPD) nicht genau damit – die Schaffung von bezahlbaren Wohnungen – argumentieren und den Neubau rechtfertigen wollen?!

Auf der Einwohnerversammlung am 22.04.2016 teilten alle Anwesenden, sowohl Bezirksamt als auch BVV mit, dass der Schutz der Bestandsmieter im Mittelpunkt stehe. Es distanzierte sich Frau Wieland von B90/Die Grüne von der gleichbleibenden Brutto-Warmmiete hin zur Netto-Kaltmiete und neigte sich in Richtung zur Verdichtung des Bestandes ohne einen Neubau.

Die sogenannte Mietrechtsexpertin Frau Schmitt-Schmelz (SPD) hält auch nach den vorhandenen Hinweisen der unwirtschaftlichen Betriebs- und Heizkosten und nach erneutem Nachfragen weiterhin an der für die Mieter gleichen Brutto-Warmmiete fest. Wie die Vorauszahlungen zukünftig gestaltet werden, für dieses Problem müsse dann noch nach einer Lösung gesucht werden. Die SPD und Frau Schmitt-Schmelz möchte weiter an der Bruttowarmmiete festhalten, um damit Anreize für den Neubau beim Investor – die Deutsche Wohnen AG – zu schaffen.

Ein paar Fakten:
Aktuelle Jahres-Nettokaltmiete bei voller Vermietung: ca. 1,2 Mio. Euro.
Setzt man bei dem aktuellen B-Plan einen guten Faktor von 25 an kommt man auf einen Wert des Objekts von aktuell ca. 30 Mio. Euro.

Die Deutsche Wohnen AG plant einen Neubau mit rund 55.000 qm Wohnfläche. Bei einem aktuellen Verkaufspreis in Westend von ca. 5.000 Euro / qm, sprechen wir von einem Wert von 275 Mio. Euro. Bei einem Herstellungspreis von ca. 3.000 Euro / qm würde dies einen Gewinn von 2.000 Euro/qm, also 110 Mio. Euro bedeuten.

Und da möchte Frau Schmitt-Schmelz von der SPD zusätzlich einen Anreiz für den Investor für den Neubau schaffen?!

Ging es nicht darum bezahlbaren Wohnraum in Charlottenburg-Wilmersdorf zu schaffen und zu erhalten? Ist nicht genau dies das Argument, welches der Bezirksstadtrat Herr Marc Schulte (SPD) sowie die SPD Fraktion, allen voran Frau Heike Schmitt-Schmelz, um sich über alle Hürden, wie soziale Verträglichkeit und Denkmalschutz hinwegzusetzen?

Wären da nicht mindestens 1.000 Euro /qm als Ausgleichszahlung für die Mieter angemessen?

Fazit:

Die SPD disqualifiziert sich klar mit unsozialen bürgerfernen Bezirksverordneten wie Frau Heike Schmitt-Schmelz für die Berlin-Wahl im September 2016. Die Fraktionen der anderen großen Parteien wie der CDU, B90/Die Grüne zeigen auch ein ähnliches Desinteresse für eine bürgernahe Bezirkspolitik, bekunden sich aber ab und zu etwas einsichtiger.

Waren sich nicht Bezirksamt und BVV im Grunde einig die Bestandsmieter der Siedlung Westend zu schützen?

Eine Änderung des B-Plans hätte fatale Folgen für die Bestandsmieter. Denn bei einer solchen Wertsteigerung würde dies eine Kündigung wegen wirtschaftlicher Verwertung vor Gericht begünstigen oder gar rechtfertigen. Die Existenz von min. 150 Mietparteien sprich min. 500 Bürgern wäre damit in Gefahr. Der B-Plan greift hier deutlich präjudizierend zu Gunsten des Investors ein, dabei werden die Mieter ihre Miet- und Besitzrechte verlieren. Wie überhaupt diese gewaltige Umsiedlung aussehen soll, konnte bisher weder die Deutsche Wohnen AG noch das Bezirksamt aufzeigen.

Klar ist, dass Mieter Ihre angestammten Lebensräume nebst Infrastruktur wie Schulen, Kitas, Arbeitsplätze, Heimpflege aufgeben müssen, es droht jeden einzelnen Bewohner die Zerstörung der Lebensplanung. Viele Mietparteien werden sich beim aktuell angespannten Wohnungsmarkt nicht mehr von der Größe, der Lage und vom Preis her vergleichbaren Wohnraum versorgen können. Der soziale Friede, welcher der Gesetzgeber gemäß Artikel 14 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland vorgibt wird angegriffen.

Der Bebauungsplan 4-59VE verfolgt einseitig die Verwertungsinteressen des Grundeigentümers, die Interessen die Anwohner des Bereiches der Siedlung Westend werden nicht berücksichtigt. Der B-Plan 4-59VE leitet präjudizierenden Vorschub, dass Bürger des Bezirks Charlottenburg-Wilmersdorf Ihre bezahlbare Wohnung verlieren. Viele Mieter der Siedlung Westend sind schon jetzt sozial nicht gut gestellt, sind als Einkommensschwach zu bezeichnen, viele sind ältere Mitbürger, die Ihre Wohnumfeld nicht verlieren möchten und deren Existenz von den bestehenden Sozial- und Infrastrukturen im Lebensalltag angewiesen sind.

Der B-Plan 4-59VE darf als unsozial bezeichnet werden und verstößt daher im massivsten die Vorgaben des Baugesetzbuches, denn neben der Umweltverträglichkeit sind Bebauungspläne zugleich auch Anhand dem Postulat der sozialen Verträglichkeit zu prüfen und vor allem auszugestalten, nicht zu Letzt zur Erhaltung des sozialen Frieden gemäß Artikel 14 des Grundgesetzes.

Die Besitzrechte von 150 Mietparteien und über 500 Bürgern des Bezirkes werden durch den B-Plan 4-59VE negiert. Im Zuge der Abwägung ist offensichtlich nur den Verwertungsabsichten des Grundstückeigentümers der Deutsche Wohnen AG gefolgt worden. Der B-Plan 4-59VE ist daher als parteiische und nicht dem gesetzlichen Gebot der Objektivität erfolgte Maßnahme des Bezirkes zu bezeichnen. Hier wird im Rahmen der Abwägung nicht den Vorgaben des Baugesetzbuches gefolgt.

Der B-Plan 4-59VE verfolgt einseitig die Interessen der Deutsche Wohnen AG, dass es den Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf zugleich in gewisse Nöte. Als Ausgleich muss zusätzlicher Wohnraum für die sozial schwachen Mieter der Siedlung Westend in vergleichbaren Wohnanlagen geschaffen werden, hierfür werden erhebliche öffentliche Mittel benötigt. Neben Schaffung von bezahlbarem Wohnraum sind zusätzlich Infrastruktureinrichtungen, wie Kitas, Schulen, Krankenhäuser und weitere Nahversorgungseinrichtungen zu errichten und aus Steuermitteln zu finanzieren.

Die B-Planung 4-59VE kann auf die durch die Planung selbst bewirkten sozialen Probleme für die Mieter der Siedlung Westend keine vernünftigen sozialverträglichen Antworten geben. Es kann auch nicht Aufgabe von B-Plänen sein, bezahlbaren Wohnraum zu zerstören und zugleich den Mietern ihre Rechte ohne Entschädigung nehmen. Das Handeln des Bezirksamtes im Rahmen der B-Planaufstellung 4-59VE ist daher als gesetzwidrig zu bezeichnen, da weder das Grundgesetz, noch des Baugesetzbuch hinreichend Beachtung findet.

Insgesamt wird damit erkennbar, dass die beabsichtigte B-Planung 4-59VE des Bezirks nur darauf abzielt, die Bodenwertgewinne des Grundeigentümers – Deutsche Wohnen AG – immens zu erhöhen. Die aus der Planung bewirkten Kosten werden einseitig auf das Gemeinwesen des Bezirkes Charlottenburg-Wilmersdorf und des Landes Berlin übertragen. Der B-Plan 4-59VE schützt daher, wie dargestellt, nicht die öffentlichen Haushalte und ist daher schon aus steuerlichen bzw. haushaltstechnischen Gründen abzulehnen. Dass das Bezirksamt eine solche Planung betreibt entbehrt jedem gesunden Verstandes, Hinweise über die Kostenneutralität ist daher als geschönt, ungeprüft und unbedacht zu bezeichnen. Der B-Plan 4-59VE ist mangels Objektivität der zu betrachtenden sozialen Auswirkungen, die Negation der tatsächlichen finanziellen Belastungen der öffentlichen Haushalte als stark fehlerhaft zu erachten.

Ebenso rücksichtslos beabsichtigt der Verfasser, die Deutsche Wohnen AG, des B-Planes 4-59VE mit seinen Mietern umzugehen. Über die Entschädigung der Mieter und/oder deren Umsetzung zeigt der B-Plan 4-59VE keine Lösung auf. Der Bezirk geht fälschlicherweise bereits jetzt davon aus, dass die Umsetzung der Bestandsmieter vereinbart sei und die 212 Wohnungen damit leer stehen.  Der Bezirk hat sich im Zuge der B-Planung allerdings den Sorgen und Nöten der Mieter der Siedlung Westend zu stellen. Der Bezirk als Teil des Berliner Gemeinwesens muss sich schließlich darüber bewusst sein und werden, wie mit den Mietern und Ihren Rechten umgegangen wird. Die Interessen der 150 Mietparteien und damit min. 500 Bewohner der Siedlung Westend sind über den Verwertungsinteressen der Deutsche Wohnen AG auszulegen, dies ermangelt es der derzeitigen B-Planung 4-59VE.

Das Bezirksamt ist aufgefordert sofort das B-Planverfahren zum B-Plan 4-59VE einzustellen und nicht weiter zu verfolgen.

 

Die Bezirksvorordneten sind aufgefordert diese Forderung an das Bezirksamt mit einem entsprechenden Beschluss zu untermauern und diese Anweisung an das Bezirksamt zu geben.

Die Bezirksverordneten sollten sich häufiger bewusst werden, dass sie die gewählten Volksvertreter sind und sich mal wieder auf Augenhöhe der Bürger bewegen sollten.

 

Wir Bürger müssen unsere Stimme im September 2016 erheben und zur Wahlurne tragen, damit unsere Grundrechte geschützt werden.

 

Wir Bürger sollten wieder das letzte Wort haben.

 

Download B-Plan 4-59VE_Planentwurf

 

Download Präsentation B-Plan 4-59VE der Deutsche Wohnen AG

 

 

Einwohnerversammlung am 22.04.2016 um 18:00 Uhr in der Charles-Dickens-Grundschule

Einladung zur Einwohnerversammlung am 22.04.2016 um 18:00 Uhr
Öffentliche Beteiligung zum Bebauungsplan 4-59VE

Liebe Nachbarinnen, liebe Nachbarn,

wir haben bei der Bezirksverordnetenversammlung einen Antrag zu einer Einwohnerversammlung gestellt. Daher möchten wir Sie einladen am

22.04.2016 um 18:00 Uhr
in der Charles-Dickens-Grundschule
(Dickensweg 15 in 14055 Berlin)

 

dieser Einwohnerversammlung beizuwohnen. Es werden ebenfalls Vertreter des Bezirksamtes, der Bezirksverordnetenversammlung, der jeweiligen Fraktionen und Parteien (CDU, SPD, Die Grüne, die Piraten, Die Linke), des Berliner Mieterverein e.V. sowie vermutlich Vertreter der Deutsche Wohnen AG anwesend sein und hoffentlich Antworten zu unseren und Ihren Fragen haben.

In der Zeit vom 04.04. bis 06.05.2016 besteht die Möglichkeit einer Beteiligung der Öffentlichkeit an der Planung des Bebauungsplans 4-59 VE im Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf. Da der Bebauungsplanentwurf 4-59 VE unverständlicherweise im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt wird, soll von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen werden. Wir bitten und rufen Sie daher auf, sich über die genaue Planung zu informieren und sich einzubringen, um Ihre Bedürfnisse und Interessen zu schützen.

Offizielle Ankündigung der BVV Charlottenburg-Wilmersdorf

 

Öffentliche Beteiligung zum Bebauungsplan 4-59VE

 

Ziel/Zweck: Entwicklung eines Wohngebiets

Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan 4-59 VE sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine dem Geltungsbereich angemessene bauliche Verdichtung geschaffen werden. Nach Rückbau der Bestandsgebäude ist die Schaffung einer neuen Siedlungsstruktur mit einer drei- bis viergeschossigen Bebauung geplant. Neben ca. 580 Wohnungen sollen auch die erforderlichen Infrastruktureinrichtungen entstehen.

Sie haben nach § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) die Möglichkeit, sich an der Planung zu beteiligen und nach Erläuterung der Ziele, Zwecke und Auswirkungen der Planung hierzu Stellungnahmen abzugeben. Das Anhörungsergebnis wird in die weitere Planung einfließen. Der Bebauungsplanentwurf 4-59 VE wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt; von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird abgesehen.

B-Plan_4-59_VE

(Bild: Geltungsbereich 4-59VE Quelle: BA-CW)

Zeit:

  1. April bis einschließlich 6. Mai 2016 während der Dienststunden Montag bis Mittwoch von 8.30 Uhr bis 16.00 Uhr, Donnerstag von 8.30 Uhr bis 18.00 Uhr und Freitag von 8.30 Uhr bis 15.30 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung unter der Rufnummer 9029-15153 auch außerhalb dieser Sprechzeiten.

 

Ort:

Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin,

Abt. Stadtentwicklung und Ordnungsangelegenheiten, Stadtentwicklungsamt, Fachbereich Stadtplanung, Hohenzollerndamm 174-177, 10713 Berlin, 3. Stock, Zimmer 3135

Quelle: BA-CW

Wir haben bereits eine erste Fragenliste aufgestellt, diese können Sie sich hier herunterladen.

Mit besten Grüßen

Steffen Unger

 

Bürgerbegehren für den Naturflächenerhalt in Charlottenburg-Wilmersdorf

Nachdem trotz Bürgerentscheid in 2014 die Kleingartenkolonie Oeyenhausen und damit langjährige Naturflächen dank „Rot-Grün“ hälftig zerstört worden sind, bringen nun die Kleingartenverbände zusammen mit mehreren Bürgerinitiativen ein Bürgerbegeheren zum Erhalt von Natur- und Grünflächen an den Start.

Der Ablauf:

Vorraussetzung für das weitere Verfahren für einen Bürgerbegehren, ist das Sammeln von 7.500 Unterschriften von Unterstützern.

Unterschriftsberechtigt ist, wer zum Zeitpunkt der Unterschrift mindestens 16 Jahre alt ist, aus der EU stammt und seit 3 Monate in Charlottenburg-Wilmersdorf polizeilich gemeldet ist (Haupt- oder alleiniger Wohnsitz).

Sind die 7.500 Unterschriften gesammelt, ist das Bürgerbegehren erfolgreich. Die BVV hat zwei Monate Zeit, die Ziele des Bürgerbegehrens zu übernehmen. Tut sie das nicht, findet innerhalb von vier Monaten ein Bürgerentscheid statt. Ziel der Initiatoren ist ein Bürgerentscheid zum Tag der Berlin-Wahl am 18.09.2016.

Den Vordruck für die Unterschriftenliste findet Ihr hier zum Download.

Die ausgefüllten Unterschriftenlisten könnt ihr gerne bei uns abgeben oder auch direkt an Frau Rouhani senden:

BVV-Büro
– z.Hd. Frau Nadia Rouhani –
Otto-Suhr-Allee 100
10589 Berlin

Jede einzelne Unterschrift zählt und trägt dazu bei über jahrzehnt gewachsende Naturflächen zu erhalten. Dies ist nicht nur einfach ein Bürgerbegehren, es sollte doch auch zeigen, dass die Bürger sich langfristig in Zeiten des Klimawandels gedanken über die Stadtentwicklung für die kommenden Generationen machen. Das kurzsichtige und fahrlässige Verhalten von SPD und B90/Grüne besonders im Bereich der Stadtentwicklung und des Umweltschutz sollte bei der nächsten Wahl berücksichtigt werden.

 

 

Gruenflaechen_sind_nicht_Gruenflaechen

BVV beschließt den Antrag zur Einwohnersammlung der Siedlung Westend einstimmig!

Das Büro der Bezirksverordnetenvorsteherin Frau Stückler (CDU) teilte mir heute mit, dass die BVV den Antrag auf Durchführung einer Einwohnerversammlung einstimmig beschlossen hat. Der finale Termin steht leider noch nicht fest, wird sich aber auf Ende Mai 2016 verschieben. Im Moment wurde der 26.05.2016 anvisiert. Den genauen Termin mit Details und die weitere Abstimmung wird es nach den Osterferien geben.

Daher wünsche ich allen Nachbarn eine entspannte und schöne Osterzeit!

Nächste Einwohnerversammlung der Siedlung Westend voraussichtlich im April 2016

Liebe Nachbarn,

nachdem Bezirksstadtrat Hr. Schulte (SPD) gegenüber der BVV Charlottenburg-Wilmersdorf anklingen ließ, dass in Sachen Siedlung Westend nun ein Antrag zum Bebauungsplanverfahren gestellt worden ist, wurde von uns im gleichen Zuge im Februar ein Antrag auf eine Einwohnerversammlung gem. §42 BezVerwG bei der BVV gestellt. Vielen Dank an Frau Rouhani(fraktionslos B90/Die Grüne) für die stetigen Informationen und Unterstützung.

Dieser Antrag wurde im Ältestenrat der BVV am 09.03.16 beratschlagt und nun zur Abstimmung gebracht. Für die Zustimmung des Antrages ist die Zustimmung von min. einem Drittel der Bezirksverordneten notwendig. Dies sollte daher keine Hürde sein.

Nach Rücksprache mit der BV-Vorsteherin Frau Stückler (CDU) haben wir als Versammlungsort die Aula der Charles-Dickens-Grundschule vorgeschlagen und als Versammlungsleiterin um die BV-Vorsteherin gebeten.

Den Antrag an die BVV mit der DS-Nr. 1582/4 gibt es weiter unten als PDF zum Download.

An dieser Versammlung werden, wie auch bei der letzten Bewohnerversammlung, wieder einige Vertreter der BVV, aber auch Vertreter des Bezirksamtes und vermutlich auch der Deutsche Wohnen teilnehmen. Die Einladung der Bewohner erfolgt seitens des BVV-Büros nur durch die lokale Presse, welche daher vermutlich ebenfalls anwesend sein wird.

Wir sind jedoch schon vorbereitet alle Bewohner genau zu informieren und warten nur noch auf den genauen Termin.

Das „grüne“ Licht für die Aufstellung des Bebauungsplans und dem damit verbundenen Verfahren heißt nicht, dass die Deutsche Wohnen nun mit dem Abriss und Neubau nach ihren Wünschen beginnen darf. Es heißt lediglich, dass die Deutsche Wohnen einen B-Plan einreichen darf und dieser nun geprüft wird. Man sollte sich von dem Marketing und ggf. durch die Wohnberater der Deutsche Wohnen nicht verunsichern lassen oder dies falsch interpretieren.

Dennoch empfiehlt es sich, dass die Mieter bereits jetzt aktiv ihre Forderungen an die Deutsche Wohnen stellen und diese damit konfrontieren, sollte es eventuell irgendwann zu einem Neubau kommen.

Hier gilt es, eine gleiche Netto-Kaltmiete Euro/qm zu fordern, weiter z.B. eine freie Wohnungswahl (Vergrößerung/Verkleinerung), die Lage der Wohnung, Ausstattungsmerkmale, Mietminderungen während der Bauarbeiten und vor allem eine angemessene Aufwandsentschädigung für die Umsetzungen und den Wertverlust des Inventars weit jenseits der bisher angebotenen 500,00 Euro, etc. Die Beratung durch einen Rechtsbeistand empfiehlt sich. Die Reaktion der Deutsche Wohnen sollte dann auch aktiv an die Bezirksverordneten weitergegeben und kommuniziert werden.

Sobald wir den Termin der Einwohnerversammlung wissen, werden wir alle Bewohner, als auch die umliegenden Anwohner, über den Termin per Posteinwurf informieren.

Sicherheitshalber werden wir die Bezirksverordneten, als auch die Deutsche Wohnen an diese Versammlung und den Termin erinnern.

Wir haben ebenfalls schon eine Liste mit wichtigen Themen erstellt, diese werden wir dann ebenfalls der Einladung beifügen und hier veröffentlichen.

Mit besten Grüßen!

Download BVV-Antrag DS-Nr_1582_4

Resümee der Mieterversammlung vom 09.10.2015

Mieterversammlung-091015Wir hatten leider niemanden als Protokollant bestimmt, daher kann ich nur ein kurzes Resümee von der Mieterversammlung vom 09.10.2015 aus meiner Sicht wiedergeben.

Die Diskussionsrunde mit den Bezirksverordneten(BV) war sehr offen und entwickelte eine schöne Eigendynamik. Es wurde kurz über die Veranstaltung der Deutsche Wohnen AG(DW) für die BV berichtet. Wie bereits bekannt basierten die präsentierten Daten der DW auf Notizen und Fragen aus Mietergesprächen und weniger auf einer einheitlichen Umfrage.

Die Ergebnisse unserer Mieterumfrage basierten auf Antworten von klaren und eindeutigen Fragen zum Abriss der Siedlung Westend. Es ist aus unserer Mieterumfrage eindeutig zu erkennen, dass die Mieter keinen Abriss der Siedlung wollen. Vermutlich zeigt die Auswertung der DW auf Grund der Interpretationen der Mietergespräche ein falsches Bild.

Es wurde seitens der BV mehrfach klargestellt, dass zum Zeitpunkt der Versammlung keine Anträge zur Änderung des Bebauungsplanes vorlagen. Daher wird ein Abriss in absehbarer Zeit nicht anstehen. Die anwesenden BV der unterschiedlichen Parteien haben auch mitgeteilt, dass die Bestandsmieter geschützt werden müssen. Solange die aktuellen Kaltmieten der Bestandsmieter für die Zukunft nicht gesichert sind, werden die BV einem Abriss auf Kosten der Bestandsmieter nicht zustimmen.

Die BV teilten außerdem Ihre großen Bedenken und Zweifel gegenüber den Verdichtungsplänen, die damit verbundene Verdreifachung der Wohnungen und dem Umgang mit den Bestandsmietern seitens der DW mit.

Die BV empfanden es auch wichtig wieder mit den Mietern in Kontakt zu treten, daher wird dies nicht die letzte Mieterversammlung gewesen sein.

Unsere nächsten Pläne sind es, die Arbeiten des Hausmeisters, der Hausreinigung, der Gartenpflege und des Winterdienstes zu kontrollieren und protokollieren. Für eine einfache Protokollierung der Mängel und den Austausch dieser Protokolle soll eine Internetseite in Anlehnung an die Leitungsbeschreibungen der beauftragten Firma „3B“ erstellt werden. Über diese Internetseite können dann neben den Mängelbeschreibungen auch entsprechende Fotos hochgeladen werden. Am Ende soll ein entsprechendes PDF generiert werden. Diese Mängelmeldungen können dann innerhalb der Mieterschaft ausgetauscht und an die DW gesandt werden. Ziel ist es die Mängel bei diesen Betriebskostenpositionen festzuhalten und ggf. entsprechende Kürzungen bei der Betriebskostenabrechnung zukünftig geltend zu machen.

Da die Protokollierung der Bäume sehr umfangreich sein wird, entstand in der Mailingliste die Idee der „Baumpaten“. Dazu gibt es hier zu gegebener Zeit weitere Informationen.

Wenn ich etwas nicht korrekt wiedergegeben habe, bitte ich um eine kurze E-Mail.

Vielen Dank.

Zur Auswertung unserer Mieterumfrage 2015 – Präsentation der Mieterversammlung