2. Kooperationsturnier Maifeld-Phöben vom 23.09.2023 bis 24.09.2023

Nach dem großen Erfolg im letzten Jahr geht das Kooperationsturnier in die zweite Runde: Gemeinsam veranstalten der RSV am Maifeld und die Vielseitigkeitsfreunde Phöben ein Vielseitigkeitsturnier mit Berliner Meisterschaften, Kreismeisterschaften OPR, dem Horst Siesslack Gedächtnispokal und der beliebten Mini-Buschi-Trophy für unsere Jüngsten. Erstmalig wird es auch ein Stil-Gelände Kl. L geben. Zuschauer sind herzlich willkommen!

Quelle: https://www.reitsportverein-maifeld.de/

Öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurfs 4-59VE vom 08.08.2022 bis zum 09.09.2022

Das Stadtentwicklungsamt von Charlottenburg-Wilmersdorf informiert über die öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurfs 4-59VE vom 08.08.2022 bis zum 09.09.2022 auf der folgenden Internetseite https://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/verwaltung/aemter/stadtentwicklung/stadtplanung/bebauungsplanverfahren/beteiligung/bebauungsplan.1231323.php sowie im Amtsblatt wie folgt:

ABl. Nr. 30 / 29. Juli 2022 – S. 2024

Bezirksämter Charlottenburg-Wilmersdorf

Öffentliche Auslegung eines vorhabenbezogenen
Bebauungsplanentwurfs

Bekanntmachung vom 21. Juli 2022
Stadt II A 4
Telefon: 9029-15153 oder 9029-10, intern 929-15153

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 4-59 VE vom 21. Juli 2022 für die Grundstücke Scottweg 3/31, Swiftweg 1/5, Dickensweg 3-14 A und 16/34 im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf, Ortsteil Westend, liegt mit Begründung gemäß § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuchs in Verbindung mit § 3 Absatz 1 des Planungssicherstellungsgesetzes öffentlich aus.

Das Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 4-59 VE wird gemäß § 13a des Baugesetzbuchs als beschleunigtes Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Absatz 4 des Baugesetzbuches durchge-
führt.

Die öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurfs wird in der Zeit

vom 8. August 2022 bis einschließlich 9. September 2022

gemäß § 3 Absatz 1 des Planungssicherstellungsgesetzes im Internet unter:

www.bebauungsplan.charlottenburg-wilmersdorf.de

sowie auf der Beteiligungsplattform des Landes Berlin unter:

https://mein.berlin.de

durchgeführt. Neben den Unterlagen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurf kann auch der Inhalt der Bekanntmachung im Amtsblatt für Berlin im Internet eingesehen werden.

Sie haben gemäß § 3 Absatz 2 des Planungssicherstellungsgesetzes darüber hinaus im oben genannten Zeitraum die Möglichkeit, die Unterlagen im Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin, Abteilung Stadtentwicklung, Stadtentwicklungsamt, Fachbereich Stadtplanung, Zimmer 5100, Hohenzollerndamm 174-177, 10713 Berlin, zu folgenden Zeiten einzusehen: Montag bis Mittwoch von 8.30 bis 16.30 Uhr, Donnerstag von 8.30 bis 18.00 Uhr, Freitag von 8.30 bis 15.30 Uhr sowie nach Vereinbarung auch außerhalb dieser Sprechzeiten.

Fragen zum Verfahren oder zu den Inhalten des vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurfs 4-59 VE können telefonisch unter: 9029-15153 oder per E-Mail an: stadtplanung@charlottenburg-wilmersdorf.de gestellt werden.

Die geltenden Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus Sars-CoV-2 sind zu beachten.

Während der Auslegungsfrist können zu dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 4-59 VE Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sind in die abschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und
untereinander einzubeziehen. Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 des Baugesetzbuchs in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutz-Grundverordnung und des Berliner Datenschutzgesetzes. Geben Sie Ihre Stellungnahmen ohne Absenderangaben ab, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung Ihrer Stellungnahme. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der „Information über die Datenverarbeitung im Bereich des Bebauungsplanverfahrens“, die mit ausliegt.

Quelle: https://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/verwaltung/aemter/stadtentwicklung/stadtplanung/bebauungsplanverfahren/beteiligung/amtsblattbekanntmachung.pdf

Volksbegehren “Deutsche Wohnen & Co enteignen!” – jetzt unterschreiben

Alle Dokumente und Informationen, die Ihr zum Unterschreiben für das Volksbegehren “Deutsche Wohnen & Co enteignen!” wichtig sind, findet ihr unter www.dwenteignen.de .

Die offizielle Unterschriftenliste könnt ihr hier herunter laden.

Beim Ausdrucken der Unterschriftenliste bitte unbedingt beachten, dass Form, Größe und Farbe nicht verändert werden! Bitte drucke die Unterschriftenliste auf DIN A4, einseitig, im Querformat und in Schwarz-Weiß aus. Die Unterschriftenliste darf nicht gelocht werden.

Der Beschlusstext muss für Personen die unterschreiben immer einsehbar sein. Drucke den Beschlusstext am besten mit aus. Den findest Ihr auf der folgender Internetseite https://www.dwenteignen.de/2020/07/aktueller-beschlusstext/ zum Nachlesen oder im PDF als Download hier.

Alle Informationen, die wichtig sind, um eine gültige Unterschrift zu leisten, findet ihr bei der Landeswahlleiterin.

Ausgefüllte Unterschriftenlisten können entweder per Post an die folgende Adresse geschickt werden

Mietenvolksentscheid e. V. c/o Stadtteilbüro Friedrichshain Warschauer Str. 23 | 10243 Berlin

oder an einer der Orte auf der interaktiven Karte unter der Internetseite: https://www.dwenteignen.de/unterschreiben/ .

Zusätzlich gibt es eine Android-APP im Google-Store sowie eine iOS-App im Apple-APPStore in welchen Ihr feste und mobile Abgabestelle für die Unterschriftenlisten findet.

Bitte beachtet immer die aktuellen Corona-Hygiene- und AHA-Regeln!

Am 03.04.2021 von 11:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Treffpunkt: Belvedere, Angerburger Allee

DIE LINKE. Charlottenburg-Wilmersdorf sammelt für Deutsche Wohnen und Co enteignen! Die Direktkandidatin für den Wahlkreis 2 des Berliner Abgeordnetenhauses, Frederike-Sophie Gronde-Brunner, ist für Sie vor Ort und sammelt mit weiteren Genossinnen Unterschriften für die Vergesellschaftung großer Wohnungsbestände.

BVV Charlottenburg-Wilmersdorf beschließt: „Siedlung Westend kommunalisieren!“ – Drucksache 1132/5

Am 11.04.2019 brachte die Fraktion „Die Linke“ den folgenden Beschlussantrag zur „Rekommunalisierung“ der Siedlung Westend in der BVV Charlottenburg-Wilmersdorf ein.

Siedlung Westend rekommunalisieren!

Die BVV möge beschließen:


Das Bezirksamt wird beauftragt, in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen und der Senatsverwaltung für Finanzen, die Deutsche Wohnen SE zu Gesprächen einzuladen und mit dem Konzern über den Ankauf der Alliiertensiedlung am Dickensweg in Westend zum Verkehrswert zu verhandeln, zugunsten eines städtischen Wohnungsunternehmens.

Der BVV ist bis zum 30.06.2019 zu berichten.


Begründung:
Bevor die Wohnungen von Deutsche Wohnen, Vonovia, Akelius und den anderen Woh-nungsunternehmen, die renditeorientiert sind und mehr als 3000 Wohnungen in Berlin besitzen, vergesellschaftet werden, soll die Deutsche Wohnen an diesem Standort die Möglichkeit bekommen ihren Bestand zu fairen Konditionen zu verkaufen, damit die Mieter*innen am Dickensweg endlich Sicherheit haben.

Der Antrag wurde seitens der BVV Charlottenburg-Wilmersdorf an den Ausschusses für Stadtentwicklung überwiesen. Seit dem 19.06.2019 wurde dieses Thema im Ausschuss bis zum 05.02.2020 sets vertagt.

In der Ausschusssitzung am 03.04.2020 wurde der Beschlussantrag mit Änderungen als Beschlussempfehlung der BVV Charlottenburg-Wilmersdorf übergeben.

Die BVV übernahm die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Stadtwentwicklung wie folgt:

Neu: Siedlung Westend kommunalisieren!

Die BVV beschließt:

Das Bezirksamt wird beauftragt, bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen und der Senatsverwaltung für Finanzen anzuregen, mit dem Konzern Deut-sche Wohnen SE über den Ankauf der Alliiertensiedlung am Dickensweg in Westend zum Verkehrswert zu verhandeln, zugunsten eines städtischen Wohnungsunternehmens.


Der BVV ist bis zum 30.06.2019 zu berichten.

Annegret Hansen Bezirksverordnetenvorsteherin

Wir haben nachgefragt, ob es sich bei dem 30.06.2019 um einen Schreibfehler handelt.

Quellen:
Link zur Drucksache 1132/5 der BVV Charlottenburg-Wilmersdorf

Medienberichte:
Tagesspiegel „Leute“ aus Charlottenburg-Wilmersdorf von Cay Dobberke – Newsletter vom 29.05.2020
Tagesspiegel „Leute“ aus Charlottenburg-Wilmersdorf von Cay Dobberke – Newsletter vom 20.03.2020

BVV beschließt die Aufforderung des Bezirkamtes zur Nachverhandlung des Durchführungsvertrages zum B-Plan 4-59VE

Auf Ihrer letzten Sitzung diesen Jahres beschließt die Gesamt-BVV Charlottenburg-Wilmersdorf die Aufforderung des Bezirksamtes den Durchführungsvertrag zum Bebauungsplan 4-59VE nachzuverhandeln. Die Ziele dieser Nachverhandlungen sind dabei wie folgt sehr konkret definiert.

Nun bleibt es abzuwarten wie die Nachverhandlungsergebnisse des Bezirkamtes am Ende tatsächlich aussehen werden.

Drucksache – 0992/5 der BVV Charlottenburg-Wilmersdorf:

„[…]Initiator: Ausschuss für Stadtentwicklung
Verfasser: SPD/Grüne/LINKE

Endlich Klarheit und Sicherheit für die Mieterinnen und Mieter in der Siedlung Westend – Nachverhandlungen über den Durchführungsvertrag zum Bebauungsplan 4-59VE

Die BVV beschließt:

Das Bezirksamt wird aufgefordert, mit der Vertragspartnerin und Vorhabensträgerin Eisenbahn-Siedlung-Gesellschaft Berlin mbH, Tochtergesellschaft der Deutsche Wohnen in Nachverhandlungen mit dem Ziel zu treten, die nachstehenden Forderungen durchzusetzen.

  • Die Deutsche Wohnen wird die Forderungen aus dem novellierten Zweckentfremdungsverbot-Gesetz und der „Ersten Verordnung zur Änderung der Zweckentfremdungsverbot-Verordnung vom 16. Oktober 2018 konsequent und ohne Abstriche erfüllen. Die Bestandsmieter*innen müssen die Ersatzwohnungen nach diesen Regelungen anmieten können.
  • Die Deutsche Wohnen erfüllt alle Vorgaben aus der kooperativen Baulandentwicklung und bietet 25 % der Neubauwohnungen zusätzlich zum Ersatzwohnraum zu einem Mietpreis von 6,50€ an. Für diese Wohnungen gelten betreffend Mietsteigerung und Bindungsdauer die Wohnungsneubauförderungsbestimmungen (WFB) 2018.
  • Die Deutsche Wohnen legt allen Bestandmieterinnen und -mietern – auch denen die schon einen Mietvertrag für die Umsetzungswohnung unterschrieben haben – unmittelbar nach der Einigung mit dem Bezirksamt, unmittelbar nach der Einigung mit dem Bezirksamt, spätestens aber vor der Abstimmung über den Bebauungsplan in der BVV, einen konkreten/unterschriftsreifen Vorvertrag für eine Wohnung im Neubauquartier vor, der zumindest die zukünftige Miethöhe, Lage der Wohnung, Grundriss, Räume und den Mietpreis pro m² enthält. Diese neuen Wohnungen müssen – sofern von Bestandsmieter*innen nicht anders gewünscht – den jetzigen Wohnungen u.a. in Größe und Zimmerzahl entsprechen.
  • Die Deutsche Wohnen nimmt in den Mietvertrag über die Neubauwohnung eine unbefristete Härtefallregelung auf, wonach die Bruttowarmmiete 30 Prozent des Nettohaushaltseinkommens nicht übersteigen darf.
  • Die Deutsche Wohnen legt einen konkreten/unterschriftsreifen Vertrag über die Umsetzung der Bestandsmieter*innen in die Umsetzwohnung und von dort in die Neubauwohnung vor, der die Leistungen der Deutsche Wohnen in beiden Umzügen und die Zusicherung der vollständen Kostenübernahme beinhaltet.
  • Für die Bestandsmieter*innen müssen die Regelungen des Durchführungsvertrages rechtliche Bindung entfalten.

Dem zuständigen Ausschuss ist das Verhandlungsergebnis zeitnah zur Beurteilung vorzulegen.

Dem Ausschuss für Stadtentwicklung ist erstmals in dessen Sitzung am 5.12. zu berichten.“

Quellen:
Drucksache 0992/5
Beschuss 0992/5

Einwohnerversammlung am 31.05.2018 um 19:00 Uhr


Sehr geehrte Damen und Herren,

wir müssen Ihnen leider mitteilen, dass die BVV die geplante Einwohnerversammlung kurzfristig in das Rathaus Charlottenburg verlegt hat. Die Aula der Charles-Dickens-Grundschule steht zwecks Vorbereitung des Sommersfests der Grundschule leider nicht mehr zur Verfügung. Die BVV lehnte eine zeitliche Verschiebung der Einwohnerversammlung unter Beibehaltung des Versammlungsortes ab. Das BVV-Büro war leider nicht bemüht einen anderweitigen nahen Versammlungsort (z.B.: Turnhalle der Charles-Dickens-Grundschule, Konferenzräume im Paulinenkrankenhaus, Stadionterrassen am Olympiastadion, Räume im Rathaus Spandau, o.Ä.) in der Nähe der „Siedlung Westend“ zu organisieren.

Die Einwohnerversammlung findet daher am

31.05.2018 um 19:00 Uhr

im

BVV-Saal des Rathauses Charlottenburg,

Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin

statt.

Beschwerden richten Sie bitte an:

Bezirksverordnetenversammlung

Rathaus Charlottenburg

Otto-Suhr-Allee 100

10585 Berlin

 

Tel.: (030) 9029-14901

E-Mail: bvv@charlottenburg-wilmersdorf.de

 

Mit besten Grüßen

Ihre Bürgerinitiative für den Erhalt der Siedlung Westend

Mieterversammlung am 15.05.2018 um 18:00 Uhr

Liebe Nachbarn,

wir möchten Euch herzlich zu unserer Mieterversammlung am

15.05.2018 um 18:00 Uhr
in der
Aula der Charles-Dickens-Grundschule
(Dickensweg 15 in 14055 Berlin)

einladen.

Als Gäste werden Vertreter des Berliner Mieterverein e.V. anwesend sein.

(Info: Vertreter des Bezirksamtes, der Bezirksverordnetenversammlung, der Parteien oder gar der Deutsche Wohnen SE werden nicht eingeladen.)

An dieser Stelle möchten wir uns herzlich beim Berliner Mieterverein e.V. für die stetige Unterstützung bedanken!

Wir hoffen auf eine rege Teilnahme sowie Beteiligung!