Einladung zur Einwohnerversammlung am 22.04.2016 um 18:00 Uhr
Öffentliche Beteiligung zum Bebauungsplan 4-59VE
Liebe Nachbarinnen, liebe Nachbarn,
wir haben bei der Bezirksverordnetenversammlung einen Antrag zu einer Einwohnerversammlung gestellt. Daher möchten wir Sie einladen am
22.04.2016 um 18:00 Uhr
in der Charles-Dickens-Grundschule
(Dickensweg 15 in 14055 Berlin)
dieser Einwohnerversammlung beizuwohnen. Es werden ebenfalls Vertreter des Bezirksamtes, der Bezirksverordnetenversammlung, der jeweiligen Fraktionen und Parteien (CDU, SPD, Die Grüne, die Piraten, Die Linke), des Berliner Mieterverein e.V. sowie vermutlich Vertreter der Deutsche Wohnen AG anwesend sein und hoffentlich Antworten zu unseren und Ihren Fragen haben.
In der Zeit vom 04.04. bis 06.05.2016 besteht die Möglichkeit einer Beteiligung der Öffentlichkeit an der Planung des Bebauungsplans 4-59 VE im Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf. Da der Bebauungsplanentwurf 4-59 VE unverständlicherweise im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt wird, soll von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen werden. Wir bitten und rufen Sie daher auf, sich über die genaue Planung zu informieren und sich einzubringen, um Ihre Bedürfnisse und Interessen zu schützen.
Offizielle Ankündigung der BVV Charlottenburg-Wilmersdorf
Öffentliche Beteiligung zum Bebauungsplan 4-59VE
Ziel/Zweck: Entwicklung eines Wohngebiets
Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan 4-59 VE sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine dem Geltungsbereich angemessene bauliche Verdichtung geschaffen werden. Nach Rückbau der Bestandsgebäude ist die Schaffung einer neuen Siedlungsstruktur mit einer drei- bis viergeschossigen Bebauung geplant. Neben ca. 580 Wohnungen sollen auch die erforderlichen Infrastruktureinrichtungen entstehen.
Sie haben nach § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) die Möglichkeit, sich an der Planung zu beteiligen und nach Erläuterung der Ziele, Zwecke und Auswirkungen der Planung hierzu Stellungnahmen abzugeben. Das Anhörungsergebnis wird in die weitere Planung einfließen. Der Bebauungsplanentwurf 4-59 VE wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt; von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird abgesehen.
(Bild: Geltungsbereich 4-59VE Quelle: BA-CW)
Zeit:
- April bis einschließlich 6. Mai 2016 während der Dienststunden Montag bis Mittwoch von 8.30 Uhr bis 16.00 Uhr, Donnerstag von 8.30 Uhr bis 18.00 Uhr und Freitag von 8.30 Uhr bis 15.30 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung unter der Rufnummer 9029-15153 auch außerhalb dieser Sprechzeiten.
Ort:
Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin,
Abt. Stadtentwicklung und Ordnungsangelegenheiten, Stadtentwicklungsamt, Fachbereich Stadtplanung, Hohenzollerndamm 174-177, 10713 Berlin, 3. Stock, Zimmer 3135
Quelle: BA-CW
Wir haben bereits eine erste Fragenliste aufgestellt, diese können Sie sich hier herunterladen.
Mit besten Grüßen
Steffen Unger