Beschwerdeausschuss der BVV behandelt die Beschwerde über die ehebliche Verzörgerung der beschlossenen Einwohnerversammlung

Die BVV Charlottenburg-Wilmersdorf hatte unseren Antrag auf eine weitere Einwohnerversammlung am 14.12.2017 zugestimmt und beschlossen. Vier Monate lang geschah gar nichts.

Also legten wir eine Beschwerde über die Verfahrensweise und die erhebliche Verzögerung sowie der mangelhaften Informationspolitik seitens des BVV-Büros ein. Denn als Antragsteller erhielt man bisher stets keine Informationen über den aktuellen Stand und das weitere Vorgehen bei der Durchführung der beschlossenen Einwohnerversammlung. Wenn eine Information floss, war dies aus unserer Sicht viel zu spät und es entstand der Eindruck, dass dies so gewollt war, damit eine umfangreiche Teilnahme durch die Einwohner verhindert wird.

Die Einwohnerversammlung stellt aus unserer Sicht eins der wichtigsten Mittel für die Bürgerbeteiligung im Bezirksverwaltungsgesetz dar. Dieses Gut sollte seitens der Politik und des Bezirksamtes mit entsprechendem Respekt und Achtung behandelt werden.

Diese lapidare Behandlung der Beschlüsse der BVV und die mangelhafte Planung und Durchführung von Einwohnerversammlung sollte entsprechende Konsequenzen haben und es sollte sichergestellt werden, dass zukünftig die Planung der Einwohnerversammlungen im Sinne der Bürger durchgeführt wird.

Mit unserer Beschwerde kam der Stein dann plötzlich ins Rollen und die Planung war plötzlich möglich. Der städtebauliche Vertrag war ja nun auch seitens des Bezirksamtes unterzeichnet.

Die Einwohnerversammlung wurde nun terminiert auf den 24.04.2018.

Nachtrag: Das BVV-Büro teilte mit, dass die Einwohnerversammlung ungewiss sei, da der Bezirksstadtrat seine Terminbestätigung selbst in Frage stellt, da dieser eventuell einen wichtigeren Termin hat.

Am 05.04.2018 um 17:30 Uhr behandelt der Ausschuss für Eingaben und Beschwerde unsere Beschwerdeeingabe über Planung und Durchführung von Einwohnerversammlungen.

Potsdamer Platz, 14.04.2018, 14:00 Uhr: Gemeinsam gegen Verdrängung und Mietenwahnsinn

In Berlin werden Menschen durch steigende Mieten verdrängt. Mietwohnungen werden in Eigentum umgewandelt. Nachbarschaften werden zerstört. Soziale Einrichtungen und Gewerbetreibende finden keine bezahlbaren Räume mehr. Die Obdachlosigkeit wächst. Rassismus und Diskriminierung erschweren zusätzlich die Wohnungssuche. Selbst am Stadtrand gibt es kaum noch bezahlbaren Wohnraum. 74% sehen in den hohen Wohnkosten eine Gefahr, die Wohnung zu verlieren oder zu verarmen.* Fast die Hälfte der Berliner Mieter*innen befürchtet, sich in den nächsten 2 Jahren die Wohnung nicht mehr leisten zu können.**

 

 

Widersetzen wir uns!

Für diese Stadt wollen wir gemeinsam kämpfen! Seite an Seite, solidarisch – schon betroffen oder nicht. Immer mehr Menschen wehren sich selbstorganisiert in Hausgemeinschaften, Initiativen, vor Gericht oder auf Demonstrationen. Sehr oft mit Erfolg: Widerstand lohnt sich!

Kommt zur DEMONSTRATION AM SAMSTAG 14. APRIL UM 14 UHR AM POTSDAMER PLATZ.
Setzt euch in euren Kiezen zusammen zu den berlinweiten AKTIONSTAGEN VOM 4. BIS ZUM 14. APRIL 2018.

http://www.mietenwahnsinn.info/

* Quelle: Caritas-Studie Januar 2018
** Quelle: Forsa-Umfrage März 2017

2. Stellungnahme zum B-Plan 4-59VE und den ersten Informationen zum städtebaulichen Vertrag

Bereits in den vergangenen Ausschüssen für Stadtentwicklung der BVV Charlottenburg-Wilmersdorf, teilte der Bezirksstadtrat einige Inhalte des städtebaulichen Vertrages mit.

Hier hieß es, die Bestandsmieter sollen übernommen werden und eine Netto-Kaltmiete von 9,00 Euro pro Quadratmeter erhalten. Dies soll vermutlich einen Maximalwert darstellen. Gleichzeitig soll die Belastung durch die Bruttowarmmiete nicht mehr als 30 Prozent des Haushaltsnettoeinkommens ausmachen. Wenn diese „Härteregelung“ nur für Ausnahmefälle gelten soll, wie Sie schreiben, wäre die erste Frage natürlich, was ist ein Ausnahmefall?

Die nächste Frage wäre, werden bei der Bruttowarmmiete auch die Anzahl der Kinder oder die zu pflegenden Personen im Haushalt in irgendeiner Art berücksichtigt?

Der Bezug auf die Bruttowarmmiete ist ebenfalls keine klare Definition, da es für den Neubau noch gar keine tatsächlichen Bestandsdaten zu der Höhe der Betriebs- und Heizkosten vorhanden sind.

Diese sind im Übrigen nicht nur abhängig von der Bauweise, sondern auch von dem wirtschaftlichen Handeln des Eigentümers bzw. des bevollmächtigten Verwalters. Gerade die Deutsche Wohnen SE hat in den letzten Jahren bei der Verwaltung der Siedlung Westend deutlich gezeigt, dass hier aus Mietersicht nicht wirtschaftlich verwaltet wurde. Es wird auch kein Maßstab für die Aufschlüsselung dieser Bruttowarmmiete definiert.

Diese Bruttowarmmiete kann daher die Deutsche Wohnen SE weitestgehend frei definieren.

Eine Deckelung der Bruttowarmmiete ist daher kein Garant für eine bezahlbare Miete auf lange Zeit, sondern ggf. nur für ein Jahr, bis die erste Betriebs- und Heizkostenabrechnung kommt.

Hinzu kommt, dass diese Deckelung nicht vor einer Mieterhöhung nach zwölf Monaten schützt. Durch den Neubau erhalten die Wohnungen eine gänzlich neue und deutliche höhere Einordnung in Bezug auf eine Erhöhung der Nettokaltmieten.

Da der Berliner Mietspiegel vermutlich nicht ausreichend Daten für einen Neubau aus 2019/2020 liefern können wird, kann der Vermieter dann noch Vergleichswohnungen als Maßstab ansetzen und diese schafft er ja gerade selbst im Hochpreissegment. Bei der Neuvermietung eines Neubaus, greift die Mietpreisbremse nicht, daher kann der Vermieter hier die freie Markwirtschaft ausnutzen und entsprechende höherpreisige Nettokaltmieten verlangen.

Nach einem Jahr wird es daher für alle Bestandsmieter, ob „Härteregelung“ oder nicht, eine Erhöhung von mindestens 15% der Nettokaltmiete und voraussichtlich zusätzlich eine Erhöhung der Vorauszahlung für die Betriebs- und Heizkosten geben. Damit wird die zu zahlende Bruttowarmmiete für die „Härteregelungen“ nach einem Jahr mehr als 30% des Haushaltsnettoeinkommens betragen.

Auch für die Bestandsmieter die zu Beginn nicht von Härteregelung betroffen sind, könnten diese folgenden Erhöhungen ggf. nicht mehr tragbar sein.

Einen Schutz der Bestandsmieter stellt dies nicht dar, sondern ggf. nur eine Fristverlängerung für die Verdrängung aus dem gefestigten Lebensumfeld um ein weiteres Jahr. Im Grunde muss man sagen eine Verdrängung durch einen Bebauungsplan seitens des Bezirksamtes und nach Zustimmung durch die Vertreter der BVV der beteiligten Parteien.

Dabei hatte die BVV doch in der letzten Wahlperiode sich selbst sinnvolle Bedingungen für die Zustimmung zum Bebauungsplan im Beschluss mit der DS-Nr.: 1655/4 gestellt. Diese wurden anscheinend vom Bezirksstadtrat und dem Bezirksamt gänzlich ignoriert.

Zitat DS-Nr.: 1655/4 (siehe Anlagen):

„[…] Dabei muss ihnen auf Wunsch mindestens gleichwertiger Wohnraum zur vergleichbaren Nettokaltmiete sowohl während als auch nach der Fertigstellung der Baumaßnahme zur Verfügung gestellt werden. Vorrangig für Familien mit Kindern sind Umsetzungswohnungen im näheren Umfeld sicherzustellen. Die Umsetzungskosten sind von der Eigentümerin zu übernehmen. […]“

Dies wäre aus unserer Sicht die einzig vernünftige greifbare Lösung ein Schutz der Bestandsmieter vor der Verdrängung und ein Erhalt von bezahlbarem Wohnraum auf längere Zeit zu gewährleisten.

Wenn man das Mietrecht konsultiert gibt es keinen Paragraphen, der als Maßstab die Bruttowarmmiete enthält. Es wird hier durchweg stets die Netto-Kaltmiete als Maßstab genommen.

Bisher blieb immer außer Acht, wie es um Aufwands-/Entschädigungszahlungen seitens der Deutsche Wohnen SE an seine Mieter gestellt ist. Immerhin müssen die Mieter mindestens einmal, im schlechten Fall sogar zweimal umziehen, um am Ende in dem teureren Neubau wohnen zu können. Nun tauchte lediglich eine Entschädigung der Umzugskosten in Höhe von 2.500,00 Euro im Ausschuss für Stadtentwicklung auf. Das bei ein oder zwei Umzügen das Inventar nachhaltig geschädigt wird, eine Einbauküche oder anderes Inventar wegen geänderter Grundrisse gar nicht mehr nutzbar ist, blieb auch stets außer Acht. Hier wäre eine Entschädigungszahlung je nach Inventar von ca. 500,00 Euro bis 750,00 Euro pro Quadratmeter angemessen.

Hier entsteht also auch eine hohe einmalige Belastung für die Mieter für die Anschaffung von neuem Inventar bei der Umsetzung.

Bei dem Anteil von „bezahlbaren“ Wohnungen wird vom Bezirksamt stets ein Anteil von 25% genannt. Hier auch noch einmal unser Hinweis, dass dann 67 bezahlbare Wohnungen durch den B-Plan 4-59VE verloren gehen. (Aktuell 212 Wohnungen, 25% von 580 geplanten Wohnungen = 145 Wohnungen)

Es wird daher kein bezahlbarer Wohnraum erschaffen, sondern eindeutig vernichtet. Argrumente, dass mittlerweile 67 Wohnungen oder mehr leer stehen, sind nicht haltbar. Denn bei der Neuvermietung, wäre der vorhandene Wohnraum an den Mietspiegel oder der Miete des Vormieters gebunden. Diese Miete würde also garantiert im bezahlbaren Bereich liegen. Gerade 3- und 4-Zimmerwohnungen – die es ausschließlich in der Siedlung Westend gibt – werden von der Mittelschicht und den Familien dringend benötigt.

Bei dem Neubau gibt es keine Mietpreisbremse und damit keine Mietpreisgrenze, dass hier 67 bezahlbare Wohnungen verloren gehen, ist also ein Fakt.

Dabei ist die Frage auch noch offen, zu welcher Nettokaltmiete pro Quadratmeter die preisgebundenen Wohnungen überhaupt letztendlich vermietet werden?

Es stellt auch die Frage, warum hier in unserer Siedlung Westend fast 80 bezahlbare Wohnungen seit nunmehr mehr als zwei, teilweise drei Jahren leer stehen dürfen und damit dem Wohnungsmarkt entzogen werden?

Zu Schaffung von bezahlbaren Wohnungen wäre hier zu fordern, dass mehr als 212 bezahlbare Wohnungen entstehen müssen, immerhin will die Politik ja neuen bezahlbaren Wohnraum schaffen, also müssten es mindestens 213 Wohnungen werden.

Dies wäre übrigens auch aus unserer Sicht unabhängig von der Höhe der Verdichtung, es wäre also aus unserer Sicht möglich nur 426 Wohnungen zu „genehmigen“, wovon 213 Wohnungen „bezahlbar“ sein müssen. Die Anreize und Gewinnsteigerung der Deutsche Wohnen SE wären, gerade wenn die diese die Siedlung Westend langfristig halten möchte, auch damit noch deutlich gegeben.

Es konnten bisher weder die BVV, noch das Bezirksamt uns erklären, warum sich hier nicht eindeutig auf die Seite der sozialschwachen Bürger von Charlottenburg-Wilmersdorf gestellt und der §1 des BauGB berücksichtigt wird.

Das Bezirksamt darf nicht, noch darf es seitens der BVV dazu aufgefordert werden, dem Vermieter bei der Verdrängung von Bürgern von Charlottenburg-Wilmersdorf und Vernichtung von bezahlbarem Wohnraum zu unterstützen.

Der Bebauungsplan greift hier deutlich präjudizierend zu Lasten der Mieter ein, dabei werden die Mieter ihre Miet- und Besitzrechte verlieren. Klar ist, dass die Mieter Ihre angestammten Lebensräume nebst Infrastruktur wie Schulen, Kitas, Arbeitsplätze, Heimpflege aufgeben müssen, es droht jedem einzelnen Bewohner die Zerstörung der Lebensplanung. Viele Mietparteien werden sich beim aktuell angespannten Wohnungsmarkt nicht mehr mit von der Größe, der Lage und vom Preis her vergleichbarem Wohnraum versorgen können. Der soziale Friede, welchen der Gesetzgeber gemäß BauGB §1 sowie Artikel 14 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland vorgibt wird angegriffen.

Mit diesem städtebaulichen Vertrag und dem Bebauungsplan 4,59VE wird das Gemeinwesen von Charlottenburg-Wilmersdorf nachhaltig belastet, um den größten Vermieter in Berlin – die Deutsche Wohnen SE – aktiv bei der Verdrängung seiner eigenen Mieter zu unterstützen und ist deshalb und vor allem aus zuvor genannten Gründen so nicht haltbar.

Das Bezirksamt muss, wenn es – wie in unserem Fall der Siedlung Westend – die Verdrängung von Mietern und Vernichtung von bezahlbarem Wohnraum unterstützt, seitens der BVV aufgefordert werden, dies umgehend einzustellen und stattdessen aufgefordert werden die sozialschwachen Bürger von Charlottenburg-Wilmersdorf zu schützen.

Die Belange zum Thema Infrastruktur, Umwelt, Lärmbelastung und Verkehr scheinen gänzlich unter den Tisch gefallen zu sein. Hierzu gibt es ebenfalls seit Jahren keine Informationen.

Die BVV hat hier eine Kontrollfunktion und ist verpflichtet entsprechend zu handeln. Die Vertreter der einzelnen Parteien sollten Ihre „Wahlversprechen“ einhalten, um zukünftig Ihre Glaubwürdigkeit und Wähler zu erhalten.

Mit besten Grüßen

Ihre Bürgerinitiative für den Erhalt der Siedlung Westend

 

Quellen: BVV C/W DS-Nr. 1655-4

Einwohnerversammlung zur Siedlung Westend am 29.06.2017 um 18:00 Uhr

Die zweite Einwohnerversammlung zur „Siedlung Westend“ seitens der Bezirksverordnetenversammlung findet am 29.06.2017 um 18:00 Uhr in der Charles-Dickens-Grundschule (Dickensweg 15 in 14055 Berlin) statt.

Als Gäste werden Vertreter des Bezirksamtes, der Bezirksverordnetenversammlung, der jeweiligen Fraktionen und Parteien (CDU, SPD, Die Grüne, FDP, Die Linke, AfD), des Berliner Mietervereins sowie Vertreter der Deutsche Wohnen AG geladen.

Hier die Einladung der Vorsteherin der Bezirksverordnetenversammlung von Charlottenburg-Wilmersdorf:
(Ein unterzeichnetes Exemplar wurde uns, auch auf Nachfrage, leider nicht zur Verfügung gestellt.)

Hier geht es zum Download der Einladung als PDF.

Pressemitteilungen:

Berlin.de: http://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/aktuelles/pressemitteilungen/2017/pressemitteilung.601570.php
Berliner Woche: http://www.berliner-woche.de/westend/bauen/inforunde-zum-neubau-siedlung-westend-d127737.html

Der „Kiezer Weblog“ berichtet weiter über unsere Siedlung Westend

Der Kiezer Weblog vom Klausenerplatz berichtet weiter über unsere Siedlung Westend und dem aktuellen Bebauungsplanverfahren 4-59VE. Das B-Planverfahren 4-59VE ist seitens der BVV Charlottenburg-Wilmersdorf noch immer nicht eingestellt worden, stattdessen nimmt die BVV weiter unsozialen Einfluss auf das Verfahren und auf das Bezirksamt.

Informationen zum aktuellen Bebauungsplanverfahren findet Ihr auf unserer Seite „Bebauungsplan 4-59VE“.

Zum Bericht: http://blog.klausenerplatz-kiez.de/archive/2016/09/18/siedlung_westend_2__wollen_bez

Zur Berlinwahl 2016 – Wahlkampf und Realität

Am Sonntag findet die Wahl für das Abgeordnetenhaus und für die Bezirksverordnetenversammlungen in Berlin statt. Der Wahlverdruss ist merklich hoch, dass Vertrauen in die großen alteingesessenen Parteien scheint stark gesunken. Die Frage: „Wen soll man denn noch wählen?“ allgegenwärtig. Um den Wahlkampf und die vielen Versprechungen der Parteien kommt man kaum noch drum herum.

Folgend eine kleine Zusammenstellung der Wahlprogramme und Forderungen der einzelnen Parteien/Wählergemeinschaften in Charlottenburg-Wilmersdorf:
(alphabetisch sortiert)

Aktive Bürger für Charlottenburg-Wilmersdorf
Internet: http://www.aktive-buerger.berlin

Downloads: Flyer | Grundsatzpapier

 

B90/Die Grünen
Internet: http://www.gruene-cw.de

Downloads: Programm zur Wahl zur Bezirksverordnetenversammlung 2016 | Ziele zur Bezirksverordnetenwahl

 

CDU
Internet: http://www.city-cdu.de
Downloads: Bürgerprogramm City CDU

 

Die Linke
Internet: http://www.dielinke-charlottenburg-wilmersdorf.de

Downloads: Die Linke Bezirkswahlprogramm für Charlottenburg-Wilmersdorf

 

FDP
Internet: http://www.fdp-cw.de

Downloads: Bezirkswahlprogramm

 

Piraten
Internet: http://pf-cw.de/
Downloads: Wahlprogramm

 

SPD
Internet: http://www.spd-charlottenburg-wilmersdorf.de/

Downloads: Wahlprogramm der SPD Charlottenburg- Wilmersdorf

Alles nur Wahlkampf oder ernstgemeinte Versprechungen?

Nun finden während der Wahlkampfphase weiterhin Sitzungen, unter anderem in der Bezirksverordnetenversammlung, statt, dort zeigen sich die Realität und das wahre Gesicht der Parteien.

Am 14.09.2016 tagte der Ausschuss für Stadtentwicklung der BVV Charlottenburg-Wilmersdorf. Auf der Tagesordnung stand ein Beschluss-Antrag mit DS-Nr. 1655/4 der SPD zum Thema Abriss und Neubau unserer Siedlung Westend.

Dieser scheint auf dem ersten Blick die Mieter schützen zu wollen, doch der Schein trügt.

Wir sehen den Beschluss als äußert kritisch und als nicht hinnehmbar, da die BVV damit das Bezirksamt auffordert bei der Verdrängung der Bürger von Charlottenburg-Wilmersdorf und Vernichtung von bezahlbarem Wohnraum aktiv zu unterstützen. (Download unserer umfangreichen Stellungnahme und Beschwerde)

Der Beschluss wurde von allen Fraktionsmitgliedern von B90/Die Grünen, CDU und SPD bestätigt und verabschiedet, lediglich Herr Schlosser von den Piraten – nun Aktive Bürger C/W – stimmte gegen den Beschluss.

Versprechen einen aktuell nicht B90/Die Grünen, CDU und allem voran die SPD, dass Sie bezahlbaren Wohnraum bewahren wollen? Es zeigt doch deutlich wer wählbar ist und wer nur Wahlkampf betreibt.

Auch in der Vergangenheit zeigten lediglich die Piraten und Die Linke überhaupt Engagement die Bürgerinitiative und die Bewohner der Siedlung Westend zu unterstützen und schützen zu wollen.

Wahlkampf und Realität.

Der Kiezer Weblog vom Klausenerplatz berichtet über unsere Siedlung Westend

Der Kiezer Weblog vom Klausenerplatz – Teil des Netzwerkes „Klausenerplatz Kiez“ – berichtet über unsere Siedlung Westend und den drohenden Abriss seitens der Politik sowie der Deutsche Wohnen AG.

Das „Netzwerk“ rund um den Kiez vom Klausenerplatz gibt es schon seit 2002 und ist vermutlich eines der ältesten digitalen Netzwerke eines Kiezes in Charlottenburg-Wilmersdorf, wenn nicht sogar in ganz Berlin.

Ein ehrlicher Artikel über unsere Siedlung Westend und die aktuell geplante Zerstörung von bezahlbarem Wohnraum

Ein kleines Reporterteam der wsws.org war in unserer Siedlung Westend zu Besuch. Herausgekommen ist ein ehrlicher Artikel über unsere Siedlung Westend, der aktuell seitens der Politik geplante Zerstörung von bezahlbarem Wohnraum und die damit verbundene Verdrängung der Bewohner.

Link zum Artikel über unsere Siedlung Westend.

Link zum dazugehörigen Artikel über den wachsenden Widerstand Berliner Mieter gegen die Verdrängung.

wsws_org