Öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurfs 4-59VE vom 08.08.2022 bis zum 09.09.2022

Das Stadtentwicklungsamt von Charlottenburg-Wilmersdorf informiert über die öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurfs 4-59VE vom 08.08.2022 bis zum 09.09.2022 auf der folgenden Internetseite https://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/verwaltung/aemter/stadtentwicklung/stadtplanung/bebauungsplanverfahren/beteiligung/bebauungsplan.1231323.php sowie im Amtsblatt wie folgt:

ABl. Nr. 30 / 29. Juli 2022 – S. 2024

Bezirksämter Charlottenburg-Wilmersdorf

Öffentliche Auslegung eines vorhabenbezogenen
Bebauungsplanentwurfs

Bekanntmachung vom 21. Juli 2022
Stadt II A 4
Telefon: 9029-15153 oder 9029-10, intern 929-15153

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 4-59 VE vom 21. Juli 2022 für die Grundstücke Scottweg 3/31, Swiftweg 1/5, Dickensweg 3-14 A und 16/34 im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf, Ortsteil Westend, liegt mit Begründung gemäß § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuchs in Verbindung mit § 3 Absatz 1 des Planungssicherstellungsgesetzes öffentlich aus.

Das Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 4-59 VE wird gemäß § 13a des Baugesetzbuchs als beschleunigtes Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Absatz 4 des Baugesetzbuches durchge-
führt.

Die öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurfs wird in der Zeit

vom 8. August 2022 bis einschließlich 9. September 2022

gemäß § 3 Absatz 1 des Planungssicherstellungsgesetzes im Internet unter:

www.bebauungsplan.charlottenburg-wilmersdorf.de

sowie auf der Beteiligungsplattform des Landes Berlin unter:

https://mein.berlin.de

durchgeführt. Neben den Unterlagen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurf kann auch der Inhalt der Bekanntmachung im Amtsblatt für Berlin im Internet eingesehen werden.

Sie haben gemäß § 3 Absatz 2 des Planungssicherstellungsgesetzes darüber hinaus im oben genannten Zeitraum die Möglichkeit, die Unterlagen im Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin, Abteilung Stadtentwicklung, Stadtentwicklungsamt, Fachbereich Stadtplanung, Zimmer 5100, Hohenzollerndamm 174-177, 10713 Berlin, zu folgenden Zeiten einzusehen: Montag bis Mittwoch von 8.30 bis 16.30 Uhr, Donnerstag von 8.30 bis 18.00 Uhr, Freitag von 8.30 bis 15.30 Uhr sowie nach Vereinbarung auch außerhalb dieser Sprechzeiten.

Fragen zum Verfahren oder zu den Inhalten des vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurfs 4-59 VE können telefonisch unter: 9029-15153 oder per E-Mail an: stadtplanung@charlottenburg-wilmersdorf.de gestellt werden.

Die geltenden Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus Sars-CoV-2 sind zu beachten.

Während der Auslegungsfrist können zu dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 4-59 VE Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sind in die abschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und
untereinander einzubeziehen. Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 des Baugesetzbuchs in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutz-Grundverordnung und des Berliner Datenschutzgesetzes. Geben Sie Ihre Stellungnahmen ohne Absenderangaben ab, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung Ihrer Stellungnahme. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der „Information über die Datenverarbeitung im Bereich des Bebauungsplanverfahrens“, die mit ausliegt.

Quelle: https://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/verwaltung/aemter/stadtentwicklung/stadtplanung/bebauungsplanverfahren/beteiligung/amtsblattbekanntmachung.pdf

BVV beschließt die Aufforderung des Bezirkamtes zur Nachverhandlung des Durchführungsvertrages zum B-Plan 4-59VE

Auf Ihrer letzten Sitzung diesen Jahres beschließt die Gesamt-BVV Charlottenburg-Wilmersdorf die Aufforderung des Bezirksamtes den Durchführungsvertrag zum Bebauungsplan 4-59VE nachzuverhandeln. Die Ziele dieser Nachverhandlungen sind dabei wie folgt sehr konkret definiert.

Nun bleibt es abzuwarten wie die Nachverhandlungsergebnisse des Bezirkamtes am Ende tatsächlich aussehen werden.

Drucksache – 0992/5 der BVV Charlottenburg-Wilmersdorf:

„[…]Initiator: Ausschuss für Stadtentwicklung
Verfasser: SPD/Grüne/LINKE

Endlich Klarheit und Sicherheit für die Mieterinnen und Mieter in der Siedlung Westend – Nachverhandlungen über den Durchführungsvertrag zum Bebauungsplan 4-59VE

Die BVV beschließt:

Das Bezirksamt wird aufgefordert, mit der Vertragspartnerin und Vorhabensträgerin Eisenbahn-Siedlung-Gesellschaft Berlin mbH, Tochtergesellschaft der Deutsche Wohnen in Nachverhandlungen mit dem Ziel zu treten, die nachstehenden Forderungen durchzusetzen.

  • Die Deutsche Wohnen wird die Forderungen aus dem novellierten Zweckentfremdungsverbot-Gesetz und der „Ersten Verordnung zur Änderung der Zweckentfremdungsverbot-Verordnung vom 16. Oktober 2018 konsequent und ohne Abstriche erfüllen. Die Bestandsmieter*innen müssen die Ersatzwohnungen nach diesen Regelungen anmieten können.
  • Die Deutsche Wohnen erfüllt alle Vorgaben aus der kooperativen Baulandentwicklung und bietet 25 % der Neubauwohnungen zusätzlich zum Ersatzwohnraum zu einem Mietpreis von 6,50€ an. Für diese Wohnungen gelten betreffend Mietsteigerung und Bindungsdauer die Wohnungsneubauförderungsbestimmungen (WFB) 2018.
  • Die Deutsche Wohnen legt allen Bestandmieterinnen und -mietern – auch denen die schon einen Mietvertrag für die Umsetzungswohnung unterschrieben haben – unmittelbar nach der Einigung mit dem Bezirksamt, unmittelbar nach der Einigung mit dem Bezirksamt, spätestens aber vor der Abstimmung über den Bebauungsplan in der BVV, einen konkreten/unterschriftsreifen Vorvertrag für eine Wohnung im Neubauquartier vor, der zumindest die zukünftige Miethöhe, Lage der Wohnung, Grundriss, Räume und den Mietpreis pro m² enthält. Diese neuen Wohnungen müssen – sofern von Bestandsmieter*innen nicht anders gewünscht – den jetzigen Wohnungen u.a. in Größe und Zimmerzahl entsprechen.
  • Die Deutsche Wohnen nimmt in den Mietvertrag über die Neubauwohnung eine unbefristete Härtefallregelung auf, wonach die Bruttowarmmiete 30 Prozent des Nettohaushaltseinkommens nicht übersteigen darf.
  • Die Deutsche Wohnen legt einen konkreten/unterschriftsreifen Vertrag über die Umsetzung der Bestandsmieter*innen in die Umsetzwohnung und von dort in die Neubauwohnung vor, der die Leistungen der Deutsche Wohnen in beiden Umzügen und die Zusicherung der vollständen Kostenübernahme beinhaltet.
  • Für die Bestandsmieter*innen müssen die Regelungen des Durchführungsvertrages rechtliche Bindung entfalten.

Dem zuständigen Ausschuss ist das Verhandlungsergebnis zeitnah zur Beurteilung vorzulegen.

Dem Ausschuss für Stadtentwicklung ist erstmals in dessen Sitzung am 5.12. zu berichten.“

Quellen:
Drucksache 0992/5
Beschuss 0992/5

2. Stellungnahme zum B-Plan 4-59VE und den ersten Informationen zum städtebaulichen Vertrag

Bereits in den vergangenen Ausschüssen für Stadtentwicklung der BVV Charlottenburg-Wilmersdorf, teilte der Bezirksstadtrat einige Inhalte des städtebaulichen Vertrages mit.

Hier hieß es, die Bestandsmieter sollen übernommen werden und eine Netto-Kaltmiete von 9,00 Euro pro Quadratmeter erhalten. Dies soll vermutlich einen Maximalwert darstellen. Gleichzeitig soll die Belastung durch die Bruttowarmmiete nicht mehr als 30 Prozent des Haushaltsnettoeinkommens ausmachen. Wenn diese „Härteregelung“ nur für Ausnahmefälle gelten soll, wie Sie schreiben, wäre die erste Frage natürlich, was ist ein Ausnahmefall?

Die nächste Frage wäre, werden bei der Bruttowarmmiete auch die Anzahl der Kinder oder die zu pflegenden Personen im Haushalt in irgendeiner Art berücksichtigt?

Der Bezug auf die Bruttowarmmiete ist ebenfalls keine klare Definition, da es für den Neubau noch gar keine tatsächlichen Bestandsdaten zu der Höhe der Betriebs- und Heizkosten vorhanden sind.

Diese sind im Übrigen nicht nur abhängig von der Bauweise, sondern auch von dem wirtschaftlichen Handeln des Eigentümers bzw. des bevollmächtigten Verwalters. Gerade die Deutsche Wohnen SE hat in den letzten Jahren bei der Verwaltung der Siedlung Westend deutlich gezeigt, dass hier aus Mietersicht nicht wirtschaftlich verwaltet wurde. Es wird auch kein Maßstab für die Aufschlüsselung dieser Bruttowarmmiete definiert.

Diese Bruttowarmmiete kann daher die Deutsche Wohnen SE weitestgehend frei definieren.

Eine Deckelung der Bruttowarmmiete ist daher kein Garant für eine bezahlbare Miete auf lange Zeit, sondern ggf. nur für ein Jahr, bis die erste Betriebs- und Heizkostenabrechnung kommt.

Hinzu kommt, dass diese Deckelung nicht vor einer Mieterhöhung nach zwölf Monaten schützt. Durch den Neubau erhalten die Wohnungen eine gänzlich neue und deutliche höhere Einordnung in Bezug auf eine Erhöhung der Nettokaltmieten.

Da der Berliner Mietspiegel vermutlich nicht ausreichend Daten für einen Neubau aus 2019/2020 liefern können wird, kann der Vermieter dann noch Vergleichswohnungen als Maßstab ansetzen und diese schafft er ja gerade selbst im Hochpreissegment. Bei der Neuvermietung eines Neubaus, greift die Mietpreisbremse nicht, daher kann der Vermieter hier die freie Markwirtschaft ausnutzen und entsprechende höherpreisige Nettokaltmieten verlangen.

Nach einem Jahr wird es daher für alle Bestandsmieter, ob „Härteregelung“ oder nicht, eine Erhöhung von mindestens 15% der Nettokaltmiete und voraussichtlich zusätzlich eine Erhöhung der Vorauszahlung für die Betriebs- und Heizkosten geben. Damit wird die zu zahlende Bruttowarmmiete für die „Härteregelungen“ nach einem Jahr mehr als 30% des Haushaltsnettoeinkommens betragen.

Auch für die Bestandsmieter die zu Beginn nicht von Härteregelung betroffen sind, könnten diese folgenden Erhöhungen ggf. nicht mehr tragbar sein.

Einen Schutz der Bestandsmieter stellt dies nicht dar, sondern ggf. nur eine Fristverlängerung für die Verdrängung aus dem gefestigten Lebensumfeld um ein weiteres Jahr. Im Grunde muss man sagen eine Verdrängung durch einen Bebauungsplan seitens des Bezirksamtes und nach Zustimmung durch die Vertreter der BVV der beteiligten Parteien.

Dabei hatte die BVV doch in der letzten Wahlperiode sich selbst sinnvolle Bedingungen für die Zustimmung zum Bebauungsplan im Beschluss mit der DS-Nr.: 1655/4 gestellt. Diese wurden anscheinend vom Bezirksstadtrat und dem Bezirksamt gänzlich ignoriert.

Zitat DS-Nr.: 1655/4 (siehe Anlagen):

„[…] Dabei muss ihnen auf Wunsch mindestens gleichwertiger Wohnraum zur vergleichbaren Nettokaltmiete sowohl während als auch nach der Fertigstellung der Baumaßnahme zur Verfügung gestellt werden. Vorrangig für Familien mit Kindern sind Umsetzungswohnungen im näheren Umfeld sicherzustellen. Die Umsetzungskosten sind von der Eigentümerin zu übernehmen. […]“

Dies wäre aus unserer Sicht die einzig vernünftige greifbare Lösung ein Schutz der Bestandsmieter vor der Verdrängung und ein Erhalt von bezahlbarem Wohnraum auf längere Zeit zu gewährleisten.

Wenn man das Mietrecht konsultiert gibt es keinen Paragraphen, der als Maßstab die Bruttowarmmiete enthält. Es wird hier durchweg stets die Netto-Kaltmiete als Maßstab genommen.

Bisher blieb immer außer Acht, wie es um Aufwands-/Entschädigungszahlungen seitens der Deutsche Wohnen SE an seine Mieter gestellt ist. Immerhin müssen die Mieter mindestens einmal, im schlechten Fall sogar zweimal umziehen, um am Ende in dem teureren Neubau wohnen zu können. Nun tauchte lediglich eine Entschädigung der Umzugskosten in Höhe von 2.500,00 Euro im Ausschuss für Stadtentwicklung auf. Das bei ein oder zwei Umzügen das Inventar nachhaltig geschädigt wird, eine Einbauküche oder anderes Inventar wegen geänderter Grundrisse gar nicht mehr nutzbar ist, blieb auch stets außer Acht. Hier wäre eine Entschädigungszahlung je nach Inventar von ca. 500,00 Euro bis 750,00 Euro pro Quadratmeter angemessen.

Hier entsteht also auch eine hohe einmalige Belastung für die Mieter für die Anschaffung von neuem Inventar bei der Umsetzung.

Bei dem Anteil von „bezahlbaren“ Wohnungen wird vom Bezirksamt stets ein Anteil von 25% genannt. Hier auch noch einmal unser Hinweis, dass dann 67 bezahlbare Wohnungen durch den B-Plan 4-59VE verloren gehen. (Aktuell 212 Wohnungen, 25% von 580 geplanten Wohnungen = 145 Wohnungen)

Es wird daher kein bezahlbarer Wohnraum erschaffen, sondern eindeutig vernichtet. Argrumente, dass mittlerweile 67 Wohnungen oder mehr leer stehen, sind nicht haltbar. Denn bei der Neuvermietung, wäre der vorhandene Wohnraum an den Mietspiegel oder der Miete des Vormieters gebunden. Diese Miete würde also garantiert im bezahlbaren Bereich liegen. Gerade 3- und 4-Zimmerwohnungen – die es ausschließlich in der Siedlung Westend gibt – werden von der Mittelschicht und den Familien dringend benötigt.

Bei dem Neubau gibt es keine Mietpreisbremse und damit keine Mietpreisgrenze, dass hier 67 bezahlbare Wohnungen verloren gehen, ist also ein Fakt.

Dabei ist die Frage auch noch offen, zu welcher Nettokaltmiete pro Quadratmeter die preisgebundenen Wohnungen überhaupt letztendlich vermietet werden?

Es stellt auch die Frage, warum hier in unserer Siedlung Westend fast 80 bezahlbare Wohnungen seit nunmehr mehr als zwei, teilweise drei Jahren leer stehen dürfen und damit dem Wohnungsmarkt entzogen werden?

Zu Schaffung von bezahlbaren Wohnungen wäre hier zu fordern, dass mehr als 212 bezahlbare Wohnungen entstehen müssen, immerhin will die Politik ja neuen bezahlbaren Wohnraum schaffen, also müssten es mindestens 213 Wohnungen werden.

Dies wäre übrigens auch aus unserer Sicht unabhängig von der Höhe der Verdichtung, es wäre also aus unserer Sicht möglich nur 426 Wohnungen zu „genehmigen“, wovon 213 Wohnungen „bezahlbar“ sein müssen. Die Anreize und Gewinnsteigerung der Deutsche Wohnen SE wären, gerade wenn die diese die Siedlung Westend langfristig halten möchte, auch damit noch deutlich gegeben.

Es konnten bisher weder die BVV, noch das Bezirksamt uns erklären, warum sich hier nicht eindeutig auf die Seite der sozialschwachen Bürger von Charlottenburg-Wilmersdorf gestellt und der §1 des BauGB berücksichtigt wird.

Das Bezirksamt darf nicht, noch darf es seitens der BVV dazu aufgefordert werden, dem Vermieter bei der Verdrängung von Bürgern von Charlottenburg-Wilmersdorf und Vernichtung von bezahlbarem Wohnraum zu unterstützen.

Der Bebauungsplan greift hier deutlich präjudizierend zu Lasten der Mieter ein, dabei werden die Mieter ihre Miet- und Besitzrechte verlieren. Klar ist, dass die Mieter Ihre angestammten Lebensräume nebst Infrastruktur wie Schulen, Kitas, Arbeitsplätze, Heimpflege aufgeben müssen, es droht jedem einzelnen Bewohner die Zerstörung der Lebensplanung. Viele Mietparteien werden sich beim aktuell angespannten Wohnungsmarkt nicht mehr mit von der Größe, der Lage und vom Preis her vergleichbarem Wohnraum versorgen können. Der soziale Friede, welchen der Gesetzgeber gemäß BauGB §1 sowie Artikel 14 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland vorgibt wird angegriffen.

Mit diesem städtebaulichen Vertrag und dem Bebauungsplan 4,59VE wird das Gemeinwesen von Charlottenburg-Wilmersdorf nachhaltig belastet, um den größten Vermieter in Berlin – die Deutsche Wohnen SE – aktiv bei der Verdrängung seiner eigenen Mieter zu unterstützen und ist deshalb und vor allem aus zuvor genannten Gründen so nicht haltbar.

Das Bezirksamt muss, wenn es – wie in unserem Fall der Siedlung Westend – die Verdrängung von Mietern und Vernichtung von bezahlbarem Wohnraum unterstützt, seitens der BVV aufgefordert werden, dies umgehend einzustellen und stattdessen aufgefordert werden die sozialschwachen Bürger von Charlottenburg-Wilmersdorf zu schützen.

Die Belange zum Thema Infrastruktur, Umwelt, Lärmbelastung und Verkehr scheinen gänzlich unter den Tisch gefallen zu sein. Hierzu gibt es ebenfalls seit Jahren keine Informationen.

Die BVV hat hier eine Kontrollfunktion und ist verpflichtet entsprechend zu handeln. Die Vertreter der einzelnen Parteien sollten Ihre „Wahlversprechen“ einhalten, um zukünftig Ihre Glaubwürdigkeit und Wähler zu erhalten.

Mit besten Grüßen

Ihre Bürgerinitiative für den Erhalt der Siedlung Westend

 

Quellen: BVV C/W DS-Nr. 1655-4

Der „Kiezer Weblog“ berichtet weiter über unsere Siedlung Westend

Der Kiezer Weblog vom Klausenerplatz berichtet weiter über unsere Siedlung Westend und dem aktuellen Bebauungsplanverfahren 4-59VE. Das B-Planverfahren 4-59VE ist seitens der BVV Charlottenburg-Wilmersdorf noch immer nicht eingestellt worden, stattdessen nimmt die BVV weiter unsozialen Einfluss auf das Verfahren und auf das Bezirksamt.

Informationen zum aktuellen Bebauungsplanverfahren findet Ihr auf unserer Seite „Bebauungsplan 4-59VE“.

Zum Bericht: http://blog.klausenerplatz-kiez.de/archive/2016/09/18/siedlung_westend_2__wollen_bez

Übersicht Flächennutzungs- und Bebauungsplan

Der BUND-Berlin e.V. hat eine knackige und wunderschöne Übersicht zum Thema Flächennutzungs- und Bebauungsplan herausgegeben. Man sollte sich mit dem Thema beschäftigen und kann diese Übersicht daher jedem empfehlen.

Download | Download BUND-Berlin e.V.

Quelle: http://www.bund-berlin.de/wegweiser/

Vielen Dank an Michael für die Zusendung der Übersicht und den guten Tipp!

Zum Bebauungsplan 4-59VE und zur Einwohnerversammlung vom 22.04.2016

Die Einwohnerversammlung am 22.04.2016 brachte seitens Deutsche Wohnen AG keine neuen Informationen, eher gab es weitere neue Fragezeichen. So steht das angekündigte und bisher geplante Blockheizkraftwerk anscheinend noch gar nicht fest. Auch das zwei Tage zuvor per E-Mail verteilte Schriftstück zur Unwirtschaftlichkeit der Sanierung der jetzigen Siedlung Westend brachte keine Fakten für diese Unwirtschaftlichkeit, sondern eher den Beweis, dass die Deutsche Wohnen AG in die Siedlung Westend in den letzten 10 Jahren lediglich nur 500.000 Euro für Instandhaltungen investiert hat. Hier könnte man einen Vorsatz, mit dem Ziel des Verfalls, sehen. Es ist also kein Wunder, dass die Siedlung Westend nicht im besten Zustand ist.

Download des Schriftstückes der Deutsche Wohnen AG zur Unwirtschaftlichkeit der Sanierung der Siedlung Westend

Ein paar Fakten:
500.000 Euro auf 10 Jahr sind pro Jahr 50.000 Euro. Bei 212 Wohnungen sind das also gerade mal 235,85 Euro pro Jahr/pro Wohnung. Bei 15.677,43 m² Wohnfläche sind dies 0,27 Euro/m²/Monat.

Anders wie die Deutsche Wohnen AG und leider auch die Presse aktuell verbreitet, ist und war die Siedlung Westend keine „Notunterkunft in einfachster Bauweise“ für die britischen Alliierten. Die Wohnungen der Siedlung Westend waren keine einfachen „Soldatenwohnungen“, es waren Wohnungen für der britischen Offiziere und derer Familien. Die Sanierung ist auch kein „Fass ohne Boden“. Es wurden an Gebäuden in Richtung der Flatowallee vom ehemaligen Eigentümer „der Bund“ bereits sinnvolle und notwendige Sanierungsmaßnahmen begonnen. Die Dächer wurden teilweise neu eingedeckt und die Horizontal- sowie Vertikalsperren erneuert. Gerade letzteres ist beim Altbau notwendig um die natürliche Dämmwirkung der Außenwände wiederherzustellen und durch aufsteigende Feuchtigkeit entstehende Wärmebrücken zu vermeiden. Ein weiterer wichtiger und versäumter Punkt ist die Instandhaltung und Wartung der Fenster. Die Vorteile würden klar auf der Hand liegen: Vermeidung von Wärmebrücken mit ggf. Schimmelgefahr und eine wieder gute Wärmedämmung. Im Übrigen gibt es in der Siedlung Westend kein generelles Schimmelproblem.

Die Berlin-Wahl steht noch dieses Jahr an und die Frage kommt auf, welche Partei soll man überhaupt noch wählen?

Wie engagieren sich die Volksvertreter (Bezirksverordnete) bei den Bürgern von Charlottenburg-Wilmersdorf vor Ort und im Besonderen für die Bewohner unserer Siedlung Westend?

Das Bauvorhaben ist seit 2013 den Bezirksverordneten bekannt. Selbst 3 Jahre später geben die Bezirksverordneten der SPD, CDU und B90/Die Grüne vor, sie hätten nicht genügend Informationen. Wenn es um Informationen seitens der Deutsche Wohnen AG geht, kann ich dies nachvollziehen. Wenn es um Informationen seitens der Bürgerinitiative und der Bürger geht, muss ich dies scharf anzählen. Es wurde die BVV sowie alle Bezirksverordnete stets zu wichtigen Informationen per E-Mail angeschrieben und auch zur selbstorganisierten Mieterversammlung eingeladen.

Was haben die Parteien und vor allem die Fraktionen der BVV nun bisher aktiv vor Ort getan oder an Unterstützung geboten?

SPD: Veranstaltung einer monologen Mieterversammlung zusammen mit dem Bezirksamt und der Deutsche Wohnen AG. Stetige Erinnerung von Frau Dr. Timper über das noch ausstehende Lärmschutzgutachten und informationslose Reaktion auf verschiedene E-Mails zu wichtigen Fragen. BVV-Beschluss über die Erstellung eines Verkehrsgutachtens.

CDU: BVV-Beschlussantrag über die Verpflichtung der Bauherrin (Deutsche Wohnen AG) zur Gewährleistung von einem Stellplatz pro Wohnung. (Wurde seitens der Fraktion SPD & B90/Die Grüne abgelehnt.)

B90/Die Grüne: Nichts

AfD: Nichts

Die Linke: Begehung der Siedlung Westend mit Frau Katrin Lompscher und dem Stadtbüro. Mehrere Anfragen auch betreffend der Siedlung Westend im Abgeordnetenhaus zum Thema Zweckentfremdungsverbot. Unterstützung bei verschiedenen Themen und stetiges Nachfragen über den aktuellen Stand der Siedlung Westend und Veranstaltungen/Vorhaben der Mieter. Einladung zu mehreren Veranstaltungen im Bereich der Stadtentwicklung und den Stadtgesprächen.

Frau Rouhani (fraktionslos – B90/Die Grüne): Unterstützung und informieren zu verschiedenen Themen im Besonderen zur BVV und dem Bezirksverwaltungsrecht; Stetiges Rückfragen über den aktuellen Stand der Bürgerinitiative der Siedlung Westend, unserer Veranstaltungen/Vorhaben und Belange der Mieterschaft.

Die Piraten: Unterstützung und informieren zu verschiedenen Themen betreffend der Siedlung Westend; Stetiges Rückfragen über den aktuellen Stand der Bürgerinitiative der Siedlung Westend, deren Veranstaltungen/Vorhaben und Belange der Mieterschaft.

Hätten die Bezirksverordneten von sich aus nicht schon 2013 aktiv werden und das Gespräch mit den Bewohnern suchen müssen?

Die Erwartungen sollte man als Bürger an einen Volksvertreter stellen können. Dies ist aber nicht geschehen. Stattdessen werden fahrlässig Beschlüsse zu Lasten der Mieter von den Fraktionen SPD + B90/Die Grüne in der BVV verabschiedet. Der BVV-Beschluss von „Rot-Grün“, dass die Bestandsmieter lediglich die gleiche Brutto-Warmmiete anstatt der Netto-Kaltmiete erhalten sollen, zeigt doch klar wie gleichgültig den Bezirksverordneten von „Rot-Grün“ der Schutz der Bestandsmieter ist.

Und wo steht eigentlich das Bezirksamt?

Das Bezirksamt sieht eine allgemeine Wohnungsnot in Berlin und es fehle an bezahlbaren Wohnraum. Man wolle den Investor zur Schaffung von bezahlbaren Wohnungen in Höhe von 25% der entstehenden Wohnungen verpflichten. Ansonsten verwies Bezirksstadtrat Herr Schulte (SPD) stets auf die Weisungen und Beschlüsse der BVV.

Ein paar Fakten:
Aktuell gäbe es 212 Wohnungen mit bezahlbarer Miete. Die Deutsche Wohnen AG plant 580 Wohnungen im Neubau. Wenn nun 25% bezahlbare Wohnungen im Neubau geschaffen werden sollen, sind dies lediglich nur 145 Wohnungen. Es gehen also 67 bezahlbare Wohnungen verloren.

Hatte Herr Marc Schulte (SPD) nicht genau damit – die Schaffung von bezahlbaren Wohnungen – argumentieren und den Neubau rechtfertigen wollen?!

Auf der Einwohnerversammlung am 22.04.2016 teilten alle Anwesenden, sowohl Bezirksamt als auch BVV mit, dass der Schutz der Bestandsmieter im Mittelpunkt stehe. Es distanzierte sich Frau Wieland von B90/Die Grüne von der gleichbleibenden Brutto-Warmmiete hin zur Netto-Kaltmiete und neigte sich in Richtung zur Verdichtung des Bestandes ohne einen Neubau.

Die sogenannte Mietrechtsexpertin Frau Schmitt-Schmelz (SPD) hält auch nach den vorhandenen Hinweisen der unwirtschaftlichen Betriebs- und Heizkosten und nach erneutem Nachfragen weiterhin an der für die Mieter gleichen Brutto-Warmmiete fest. Wie die Vorauszahlungen zukünftig gestaltet werden, für dieses Problem müsse dann noch nach einer Lösung gesucht werden. Die SPD und Frau Schmitt-Schmelz möchte weiter an der Bruttowarmmiete festhalten, um damit Anreize für den Neubau beim Investor – die Deutsche Wohnen AG – zu schaffen.

Ein paar Fakten:
Aktuelle Jahres-Nettokaltmiete bei voller Vermietung: ca. 1,2 Mio. Euro.
Setzt man bei dem aktuellen B-Plan einen guten Faktor von 25 an kommt man auf einen Wert des Objekts von aktuell ca. 30 Mio. Euro.

Die Deutsche Wohnen AG plant einen Neubau mit rund 55.000 qm Wohnfläche. Bei einem aktuellen Verkaufspreis in Westend von ca. 5.000 Euro / qm, sprechen wir von einem Wert von 275 Mio. Euro. Bei einem Herstellungspreis von ca. 3.000 Euro / qm würde dies einen Gewinn von 2.000 Euro/qm, also 110 Mio. Euro bedeuten.

Und da möchte Frau Schmitt-Schmelz von der SPD zusätzlich einen Anreiz für den Investor für den Neubau schaffen?!

Ging es nicht darum bezahlbaren Wohnraum in Charlottenburg-Wilmersdorf zu schaffen und zu erhalten? Ist nicht genau dies das Argument, welches der Bezirksstadtrat Herr Marc Schulte (SPD) sowie die SPD Fraktion, allen voran Frau Heike Schmitt-Schmelz, um sich über alle Hürden, wie soziale Verträglichkeit und Denkmalschutz hinwegzusetzen?

Wären da nicht mindestens 1.000 Euro /qm als Ausgleichszahlung für die Mieter angemessen?

Fazit:

Die SPD disqualifiziert sich klar mit unsozialen bürgerfernen Bezirksverordneten wie Frau Heike Schmitt-Schmelz für die Berlin-Wahl im September 2016. Die Fraktionen der anderen großen Parteien wie der CDU, B90/Die Grüne zeigen auch ein ähnliches Desinteresse für eine bürgernahe Bezirkspolitik, bekunden sich aber ab und zu etwas einsichtiger.

Waren sich nicht Bezirksamt und BVV im Grunde einig die Bestandsmieter der Siedlung Westend zu schützen?

Eine Änderung des B-Plans hätte fatale Folgen für die Bestandsmieter. Denn bei einer solchen Wertsteigerung würde dies eine Kündigung wegen wirtschaftlicher Verwertung vor Gericht begünstigen oder gar rechtfertigen. Die Existenz von min. 150 Mietparteien sprich min. 500 Bürgern wäre damit in Gefahr. Der B-Plan greift hier deutlich präjudizierend zu Gunsten des Investors ein, dabei werden die Mieter ihre Miet- und Besitzrechte verlieren. Wie überhaupt diese gewaltige Umsiedlung aussehen soll, konnte bisher weder die Deutsche Wohnen AG noch das Bezirksamt aufzeigen.

Klar ist, dass Mieter Ihre angestammten Lebensräume nebst Infrastruktur wie Schulen, Kitas, Arbeitsplätze, Heimpflege aufgeben müssen, es droht jeden einzelnen Bewohner die Zerstörung der Lebensplanung. Viele Mietparteien werden sich beim aktuell angespannten Wohnungsmarkt nicht mehr von der Größe, der Lage und vom Preis her vergleichbaren Wohnraum versorgen können. Der soziale Friede, welcher der Gesetzgeber gemäß Artikel 14 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland vorgibt wird angegriffen.

Der Bebauungsplan 4-59VE verfolgt einseitig die Verwertungsinteressen des Grundeigentümers, die Interessen die Anwohner des Bereiches der Siedlung Westend werden nicht berücksichtigt. Der B-Plan 4-59VE leitet präjudizierenden Vorschub, dass Bürger des Bezirks Charlottenburg-Wilmersdorf Ihre bezahlbare Wohnung verlieren. Viele Mieter der Siedlung Westend sind schon jetzt sozial nicht gut gestellt, sind als Einkommensschwach zu bezeichnen, viele sind ältere Mitbürger, die Ihre Wohnumfeld nicht verlieren möchten und deren Existenz von den bestehenden Sozial- und Infrastrukturen im Lebensalltag angewiesen sind.

Der B-Plan 4-59VE darf als unsozial bezeichnet werden und verstößt daher im massivsten die Vorgaben des Baugesetzbuches, denn neben der Umweltverträglichkeit sind Bebauungspläne zugleich auch Anhand dem Postulat der sozialen Verträglichkeit zu prüfen und vor allem auszugestalten, nicht zu Letzt zur Erhaltung des sozialen Frieden gemäß Artikel 14 des Grundgesetzes.

Die Besitzrechte von 150 Mietparteien und über 500 Bürgern des Bezirkes werden durch den B-Plan 4-59VE negiert. Im Zuge der Abwägung ist offensichtlich nur den Verwertungsabsichten des Grundstückeigentümers der Deutsche Wohnen AG gefolgt worden. Der B-Plan 4-59VE ist daher als parteiische und nicht dem gesetzlichen Gebot der Objektivität erfolgte Maßnahme des Bezirkes zu bezeichnen. Hier wird im Rahmen der Abwägung nicht den Vorgaben des Baugesetzbuches gefolgt.

Der B-Plan 4-59VE verfolgt einseitig die Interessen der Deutsche Wohnen AG, dass es den Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf zugleich in gewisse Nöte. Als Ausgleich muss zusätzlicher Wohnraum für die sozial schwachen Mieter der Siedlung Westend in vergleichbaren Wohnanlagen geschaffen werden, hierfür werden erhebliche öffentliche Mittel benötigt. Neben Schaffung von bezahlbarem Wohnraum sind zusätzlich Infrastruktureinrichtungen, wie Kitas, Schulen, Krankenhäuser und weitere Nahversorgungseinrichtungen zu errichten und aus Steuermitteln zu finanzieren.

Die B-Planung 4-59VE kann auf die durch die Planung selbst bewirkten sozialen Probleme für die Mieter der Siedlung Westend keine vernünftigen sozialverträglichen Antworten geben. Es kann auch nicht Aufgabe von B-Plänen sein, bezahlbaren Wohnraum zu zerstören und zugleich den Mietern ihre Rechte ohne Entschädigung nehmen. Das Handeln des Bezirksamtes im Rahmen der B-Planaufstellung 4-59VE ist daher als gesetzwidrig zu bezeichnen, da weder das Grundgesetz, noch des Baugesetzbuch hinreichend Beachtung findet.

Insgesamt wird damit erkennbar, dass die beabsichtigte B-Planung 4-59VE des Bezirks nur darauf abzielt, die Bodenwertgewinne des Grundeigentümers – Deutsche Wohnen AG – immens zu erhöhen. Die aus der Planung bewirkten Kosten werden einseitig auf das Gemeinwesen des Bezirkes Charlottenburg-Wilmersdorf und des Landes Berlin übertragen. Der B-Plan 4-59VE schützt daher, wie dargestellt, nicht die öffentlichen Haushalte und ist daher schon aus steuerlichen bzw. haushaltstechnischen Gründen abzulehnen. Dass das Bezirksamt eine solche Planung betreibt entbehrt jedem gesunden Verstandes, Hinweise über die Kostenneutralität ist daher als geschönt, ungeprüft und unbedacht zu bezeichnen. Der B-Plan 4-59VE ist mangels Objektivität der zu betrachtenden sozialen Auswirkungen, die Negation der tatsächlichen finanziellen Belastungen der öffentlichen Haushalte als stark fehlerhaft zu erachten.

Ebenso rücksichtslos beabsichtigt der Verfasser, die Deutsche Wohnen AG, des B-Planes 4-59VE mit seinen Mietern umzugehen. Über die Entschädigung der Mieter und/oder deren Umsetzung zeigt der B-Plan 4-59VE keine Lösung auf. Der Bezirk geht fälschlicherweise bereits jetzt davon aus, dass die Umsetzung der Bestandsmieter vereinbart sei und die 212 Wohnungen damit leer stehen.  Der Bezirk hat sich im Zuge der B-Planung allerdings den Sorgen und Nöten der Mieter der Siedlung Westend zu stellen. Der Bezirk als Teil des Berliner Gemeinwesens muss sich schließlich darüber bewusst sein und werden, wie mit den Mietern und Ihren Rechten umgegangen wird. Die Interessen der 150 Mietparteien und damit min. 500 Bewohner der Siedlung Westend sind über den Verwertungsinteressen der Deutsche Wohnen AG auszulegen, dies ermangelt es der derzeitigen B-Planung 4-59VE.

Das Bezirksamt ist aufgefordert sofort das B-Planverfahren zum B-Plan 4-59VE einzustellen und nicht weiter zu verfolgen.

 

Die Bezirksvorordneten sind aufgefordert diese Forderung an das Bezirksamt mit einem entsprechenden Beschluss zu untermauern und diese Anweisung an das Bezirksamt zu geben.

Die Bezirksverordneten sollten sich häufiger bewusst werden, dass sie die gewählten Volksvertreter sind und sich mal wieder auf Augenhöhe der Bürger bewegen sollten.

 

Wir Bürger müssen unsere Stimme im September 2016 erheben und zur Wahlurne tragen, damit unsere Grundrechte geschützt werden.

 

Wir Bürger sollten wieder das letzte Wort haben.

 

Download B-Plan 4-59VE_Planentwurf

 

Download Präsentation B-Plan 4-59VE der Deutsche Wohnen AG