Öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurfs 4-59VE vom 08.08.2022 bis zum 09.09.2022

Das Stadtentwicklungsamt von Charlottenburg-Wilmersdorf informiert über die öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurfs 4-59VE vom 08.08.2022 bis zum 09.09.2022 auf der folgenden Internetseite https://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/verwaltung/aemter/stadtentwicklung/stadtplanung/bebauungsplanverfahren/beteiligung/bebauungsplan.1231323.php sowie im Amtsblatt wie folgt:

ABl. Nr. 30 / 29. Juli 2022 – S. 2024

Bezirksämter Charlottenburg-Wilmersdorf

Öffentliche Auslegung eines vorhabenbezogenen
Bebauungsplanentwurfs

Bekanntmachung vom 21. Juli 2022
Stadt II A 4
Telefon: 9029-15153 oder 9029-10, intern 929-15153

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 4-59 VE vom 21. Juli 2022 für die Grundstücke Scottweg 3/31, Swiftweg 1/5, Dickensweg 3-14 A und 16/34 im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf, Ortsteil Westend, liegt mit Begründung gemäß § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuchs in Verbindung mit § 3 Absatz 1 des Planungssicherstellungsgesetzes öffentlich aus.

Das Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 4-59 VE wird gemäß § 13a des Baugesetzbuchs als beschleunigtes Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Absatz 4 des Baugesetzbuches durchge-
führt.

Die öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurfs wird in der Zeit

vom 8. August 2022 bis einschließlich 9. September 2022

gemäß § 3 Absatz 1 des Planungssicherstellungsgesetzes im Internet unter:

www.bebauungsplan.charlottenburg-wilmersdorf.de

sowie auf der Beteiligungsplattform des Landes Berlin unter:

https://mein.berlin.de

durchgeführt. Neben den Unterlagen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurf kann auch der Inhalt der Bekanntmachung im Amtsblatt für Berlin im Internet eingesehen werden.

Sie haben gemäß § 3 Absatz 2 des Planungssicherstellungsgesetzes darüber hinaus im oben genannten Zeitraum die Möglichkeit, die Unterlagen im Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin, Abteilung Stadtentwicklung, Stadtentwicklungsamt, Fachbereich Stadtplanung, Zimmer 5100, Hohenzollerndamm 174-177, 10713 Berlin, zu folgenden Zeiten einzusehen: Montag bis Mittwoch von 8.30 bis 16.30 Uhr, Donnerstag von 8.30 bis 18.00 Uhr, Freitag von 8.30 bis 15.30 Uhr sowie nach Vereinbarung auch außerhalb dieser Sprechzeiten.

Fragen zum Verfahren oder zu den Inhalten des vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurfs 4-59 VE können telefonisch unter: 9029-15153 oder per E-Mail an: stadtplanung@charlottenburg-wilmersdorf.de gestellt werden.

Die geltenden Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus Sars-CoV-2 sind zu beachten.

Während der Auslegungsfrist können zu dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 4-59 VE Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sind in die abschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und
untereinander einzubeziehen. Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 des Baugesetzbuchs in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutz-Grundverordnung und des Berliner Datenschutzgesetzes. Geben Sie Ihre Stellungnahmen ohne Absenderangaben ab, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung Ihrer Stellungnahme. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der „Information über die Datenverarbeitung im Bereich des Bebauungsplanverfahrens“, die mit ausliegt.

Quelle: https://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/verwaltung/aemter/stadtentwicklung/stadtplanung/bebauungsplanverfahren/beteiligung/amtsblattbekanntmachung.pdf

Übersicht Flächennutzungs- und Bebauungsplan

Der BUND-Berlin e.V. hat eine knackige und wunderschöne Übersicht zum Thema Flächennutzungs- und Bebauungsplan herausgegeben. Man sollte sich mit dem Thema beschäftigen und kann diese Übersicht daher jedem empfehlen.

Download | Download BUND-Berlin e.V.

Quelle: http://www.bund-berlin.de/wegweiser/

Vielen Dank an Michael für die Zusendung der Übersicht und den guten Tipp!

Die Gerüchteküche um den Hausmeister und die vermutliche Ablehnung eines Bauantrages?

Es ist immer wieder ein schönes Spiel, die „stille Post“ und spannend zu erleben, was für Gerüchte sich durch eine ganze Siedlung bahnen können und das ohne die modernen Medien.

Ob der Hausmeister dies in die Welt gesetzt hat, kann man vermutlich nicht mehr ergründen.

Fakt jedoch ist, dass es seitens der CDU einen Antrag in der BVV Charlottenburg-Wilmersdorf gibt, in dem das Bezirksamt sicherstellen soll, dass die Deutsche Wohnen in Ihrem Bauvorhaben genügend PKW-Stellplätze zur Verfügung stellt. Pro Wohneinheit soll min. ein Stellplatz entstehen. Bei bisher geplanten 600 Einheiten, wären das 600 Stellplätze.

Vermutlich noch immer viel zu wenig, wenn man bedenkt, dass viele Mieter und Familien mittlerweile schon zwei PKWs besitzen.

Ohne Tiefgarage wären das bei einer Größe eines PKW-Stellplatzes von 11,5m² im Gesamten ca. 6900 m² Fläche, die dann neu eingeplant werden müssten. Stellt sich die Frage, wer muss hier nachgeben? Die Deutsche Wohnen bei Ihren geplanten Einheiten oder wie so häufig die Grünflächen und Bäume, welche sowieso immer im Weg stehen?

Hoffen wir mal auf den Sinn und Verstand der Politik, die CDU winkt anscheinend nicht jede unsinnige Bauplanung einfach durch.

Download Drucksache BVV Ch/Wi 1322-4 Pflichten des Bauherren

Quelle: http://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/politik/bezirksverordnetenversammlung/online/vo040.asp

Nach der Sommer- und ungeplanten frühen Babypause, nun wieder „online“ 🙂