Gemäß BGB §556 hat der Vermieter das Gebot der Wirtschaftlichkeit zu beachten. Die Überprüfung der Wirtschaftlichkeit der Betriebs- und Heizkosten sollte daher jeder Mieter vornehmen, egal ob es sich um eine kleine Verwaltung oder um eine große Gesellschaft wie z.B. die Deutsche Wohnen handelt. Immerhin sollte man berücksichtigen, dass man über die Vorauszahlungen das Geld in die Obhut des Vermieters legt, welches für die Bewirtschaftung der Wohnanlage dient.
Bei der Erdgasversorgung in der „Siedlung Westend“ (Heerstraße ausgeschlossen) ergab sich ein Jahresverbrauch in 2013 für die beiden zentralen Heizanlagen in Höhe von:
HZ 1: 2257225 kWh
HZ 2: 1800775 kWh
Es wurden nun über die Heizkostenabrechnung Erdgaskosten im Gesamten in Höhe von 284.463,97 € auf die Mieter umgelegt.
Es wurden nun Gegenangebote eingefordert, dass erste Angebot ergab einen Gesamtpreis bei gleichem Verbrauch in Höhe von 206.644,33 €
Die Ersparnis wäre, ohne Berücksichtigung der Preissteigerung der letzten Jahre, über 77.819,64 € pro Jahr. Wenn man nun dies mal grob auf 200 Mieter verteilt, wäre das eine Gutschrift von ca. 389,10 € auf die letzte Abrechnungen. (abhängig vom Heizverbrauch)
Es lohnt sich also nicht nur die Umlegbarkeit zu überprüfen, sondern auch die Kostenhöhe, indem man Gegenangebote einfordert. Gerade die Positionen Hausmeister, Hausreinigung, Gartenpflege, Winterdienst, Versicherung bieten neben der Wärmeversorgung häufig ein großes Einsparpotential.
Die uns vorliegenden Angebote werden über unsere Mailingliste verteilt oder können per E-Mail angefordert werden. Wenn andere Bürger/Mieterinitiativen Unterstützung bei der Überprüfung oder beim Einholen von Gegenangebote benötigen, können dessen Vertreter sich gerne an uns wenden.
Stellt sich die Frage ob die hohe Kostensteigerung bei unseren Betriebs- und Heizkosten wirklich an der angeblich schlechten Bausubstanz oder vielleicht doch eher an der Verwaltung liegt?
Eine Stellungnahme der Deutsche Wohnen blieb bisher aus.