Leerstände melden

Seit dem 01.05.2014 ist das Zweckentfremdungsverbot-Gesetz (ZwVbG) in Kraft getreten.

Das zuständige Vollzugsbehörde, das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf, ist auf die Unterstützung der Bevölkerung angewiesen.

„Ferienwohnungen“, leerstehende Wohnungen, welche plötzlich als Gewerbe genutzt werden, oder einfache Leerstände die seit dem 01.05.2014 oder früher bestehen sollten daher gemeldet werden.

Melden kann man dies formlos unter Angabe der Anschrift und Lage (z.B. EG links) der Wohnung direkt an das Bezirksamt Charlottenburg-Wilsmersdorf. Entweder über das Kontaktformular des Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf oder per E-Mail an wohnungsamt@charlottenburg-wilmersdorf.de

Zusätzlich bietet auch der Berliner Mieterverein ein Meldebogen an, dieser sollte dann ausgefüllt dem Berliner Mieterverein zugesandt werden.

Link zum Download des Meldebogen des BMV im PDF

Schön wäre es wenn Ihr uns auch kurz über das folgende Kontaktformular die Leerstände, welche vielleicht auch erst vor kurzem eingetreten sind, melden würdet. Wir können dieses dann nach Fristablauf der 6 Monate überprüfen und melden.

Vielen Dank!

    Straßenname + Hausnummer*

    Lage der Wohnung (z.B. EG links)*

    Leerstand seit: (z.B. 01.05.2014 oder 05-2014)*

    *=Pflichtfeld