1. Stellungnahme zum B-Plan 4-59VE und EWV vom 22.04.2016

Die Einwohnerversammlung am 22.04.2016 brachte seitens Deutsche Wohnen AG keine neuen Informationen, eher gab es weitere neue Fragezeichen. So steht das angekündigte und bisher geplante Blockheizkraftwerk anscheinend noch gar nicht fest. Auch das zwei Tage zuvor per E-Mail verteilte Schriftstück zur Unwirtschaftlichkeit der Sanierung der jetzigen Siedlung Westend brachte keine Fakten für diese Unwirtschaftlichkeit, sondern eher den Beweis, dass die Deutsche Wohnen AG in die Siedlung Westend in den letzten 10 Jahren lediglich nur 500.000 Euro für Instandhaltungen investiert hat. Hier könnte man einen Vorsatz, mit dem Ziel des Verfalls, sehen. Es ist also kein Wunder, dass die Siedlung Westend nicht im besten Zustand ist.

Download des Schriftstückes der Deutsche Wohnen AG zur Unwirtschaftlichkeit der Sanierung der Siedlung Westend

Ein paar Fakten:
500.000 Euro auf 10 Jahr sind pro Jahr 50.000 Euro. Bei 212 Wohnungen sind das also gerade mal 235,85 Euro pro Jahr/pro Wohnung. Bei 15.677,43 m² Wohnfläche sind dies 0,27 Euro/m²/Monat.

Anders wie die Deutsche Wohnen AG und leider auch die Presse aktuell verbreitet, ist und war die Siedlung Westend keine „Notunterkunft in einfachster Bauweise“ für die britischen Alliierten. Die Wohnungen der Siedlung Westend waren keine einfachen „Soldatenwohnungen“, es waren Wohnungen für der britischen Offiziere und derer Familien. Die Sanierung ist auch kein „Fass ohne Boden“. Es wurden an Gebäuden in Richtung der Flatowallee vom ehemaligen Eigentümer „der Bund“ bereits sinnvolle und notwendige Sanierungsmaßnahmen begonnen. Die Dächer wurden teilweise neu eingedeckt und die Horizontal- sowie Vertikalsperren erneuert. Gerade letzteres ist beim Altbau notwendig um die natürliche Dämmwirkung der Außenwände wiederherzustellen und durch aufsteigende Feuchtigkeit entstehende Wärmebrücken zu vermeiden. Ein weiterer wichtiger und versäumter Punkt ist die Instandhaltung und Wartung der Fenster. Die Vorteile würden klar auf der Hand liegen: Vermeidung von Wärmebrücken mit ggf. Schimmelgefahr und eine wieder gute Wärmedämmung. Im Übrigen gibt es in der Siedlung Westend kein generelles Schimmelproblem.

Das Bauvorhaben ist seit 2013 den Bezirksverordneten bekannt. Selbst 3 Jahre später geben die Bezirksverordneten der SPD, CDU und B90/Die Grüne vor, sie hätten nicht genügend Informationen. Wenn es um Informationen seitens der Deutsche Wohnen AG geht, kann ich dies nachvollziehen. Wenn es um Informationen seitens der Bürgerinitiative und der Bürger geht, muss ich dies scharf anzählen. Es wurde die BVV sowie alle Bezirksverordnete stets zu wichtigen Informationen per E-Mail angeschrieben und auch zur selbstorganisierten Mieterversammlung eingeladen.

Was haben die Parteien und vor allem die Fraktionen der BVV nun bisher aktiv vor Ort getan oder an Unterstützung geboten?

SPD: Veranstaltung einer monologen Mieterversammlung zusammen mit dem Bezirksamt und der Deutsche Wohnen AG. Stetige Erinnerung von Frau Dr. Timper über das noch ausstehende Lärmschutzgutachten und informationslose Reaktion auf verschiedene E-Mails zu wichtigen Fragen. BVV-Beschluss über die Erstellung eines Verkehrsgutachtens.

CDU: BVV-Beschlussantrag über die Verpflichtung der Bauherrin (Deutsche Wohnen AG) zur Gewährleistung von einem Stellplatz pro Wohnung. (Wurde seitens der Fraktion SPD & B90/Die Grüne abgelehnt.)

B90/Die Grüne: Nichts

AfD: Nichts

Die Linke: Begehung der Siedlung Westend mit Frau Katrin Lompscher und dem Stadtbüro. Mehrere Anfragen auch betreffend der Siedlung Westend im Abgeordnetenhaus zum Thema Zweckentfremdungsverbot. Unterstützung bei verschiedenen Themen und stetiges Nachfragen über den aktuellen Stand der Siedlung Westend und Veranstaltungen/Vorhaben der Mieter. Einladung zu mehreren Veranstaltungen im Bereich der Stadtentwicklung und den Stadtgesprächen.

Frau Rouhani (fraktionslos – B90/Die Grüne): Unterstützung und informieren zu verschiedenen Themen im Besonderen zur BVV und dem Bezirksverwaltungsrecht; Stetiges Rückfragen über den aktuellen Stand der Bürgerinitiative der Siedlung Westend, unserer Veranstaltungen/Vorhaben und Belange der Mieterschaft.

Die Piraten: Unterstützung und informieren zu verschiedenen Themen betreffend der Siedlung Westend; Stetiges Rückfragen über den aktuellen Stand der Bürgerinitiative der Siedlung Westend, deren Veranstaltungen/Vorhaben und Belange der Mieterschaft.

Hätten die Bezirksverordneten von sich aus nicht schon 2013 aktiv werden und das Gespräch mit den Bewohnern suchen müssen?

Die Erwartungen sollte man als Bürger an einen Volksvertreter stellen können. Dies ist aber nicht geschehen. Stattdessen werden fahrlässig Beschlüsse zu Lasten der Mieter von den Fraktionen SPD + B90/Die Grüne in der BVV verabschiedet. Der BVV-Beschluss von „Rot-Grün“, dass die Bestandsmieter lediglich die gleiche Brutto-Warmmiete anstatt der Netto-Kaltmiete erhalten sollen, zeigt doch klar wie gleichgültig den Bezirksverordneten von „Rot-Grün“ der Schutz der Bestandsmieter ist.

Und wo steht eigentlich das Bezirksamt?

Das Bezirksamt sieht eine allgemeine Wohnungsnot in Berlin und es fehle an bezahlbaren Wohnraum. Man wolle den Investor zur Schaffung von bezahlbaren Wohnungen in Höhe von 25% der entstehenden Wohnungen verpflichten. Ansonsten verwies Bezirksstadtrat Herr Schulte (SPD) stets auf die Weisungen und Beschlüsse der BVV.

Ein paar Fakten:
Aktuell gäbe es 212 Wohnungen mit bezahlbarer Miete. Die Deutsche Wohnen AG plant 580 Wohnungen im Neubau. Wenn nun 25% bezahlbare Wohnungen im Neubau geschaffen werden sollen, sind dies lediglich nur 145 Wohnungen. Es gehen also 67 bezahlbare Wohnungen verloren.

Auf der Einwohnerversammlung am 22.04.2016 teilten alle Anwesenden, sowohl Bezirksamt als auch BVV mit, dass der Schutz der Bestandsmieter im Mittelpunkt stehe. Es distanzierte sich Frau Wieland von B90/Die Grüne von der gleichbleibenden Brutto-Warmmiete hin zur Netto-Kaltmiete und neigte sich in Richtung zur Verdichtung des Bestandes ohne einen Neubau.

Ein paar Fakten:
Aktuelle Jahres-Nettokaltmiete bei voller Vermietung: ca. 1,2 Mio. Euro.
Setzt man bei dem aktuellen B-Plan einen guten Faktor von 25 an kommt man auf einen Wert des Objekts von aktuell ca. 30 Mio. Euro.

Die Deutsche Wohnen AG plant einen Neubau mit rund 55.000 qm Wohnfläche. Bei einem aktuellen Verkaufspreis in Westend von ca. 5.000 Euro / qm, sprechen wir von einem Wert von 275 Mio. Euro. Bei einem Herstellungspreis von ca. 3.000 Euro / qm würde dies einen Gewinn von 2.000 Euro/qm, also 110 Mio. Euro bedeuten.

Waren sich nicht Bezirksamt und BVV im Grunde einig die Bestandsmieter der Siedlung Westend zu schützen?

Eine Änderung des B-Plans hätte fatale Folgen für die Bestandsmieter. Denn bei einer solchen Wertsteigerung würde dies eine Kündigung wegen wirtschaftlicher Verwertung vor Gericht begünstigen oder gar rechtfertigen. Die Existenz von min. 150 Mietparteien sprich min. 500 Bürgern wäre damit in Gefahr. Der B-Plan greift hier deutlich präjudizierend zu Gunsten des Investors ein, dabei werden die Mieter ihre Miet- und Besitzrechte verlieren. Wie überhaupt diese gewaltige Umsiedlung aussehen soll, konnte bisher weder die Deutsche Wohnen AG noch das Bezirksamt aufzeigen.

Klar ist, dass Mieter Ihre angestammten Lebensräume nebst Infrastruktur wie Schulen, Kitas, Arbeitsplätze, Heimpflege aufgeben müssen, es droht jeden einzelnen Bewohner die Zerstörung der Lebensplanung. Viele Mietparteien werden sich beim aktuell angespannten Wohnungsmarkt nicht mehr von der Größe, der Lage und vom Preis her vergleichbaren Wohnraum versorgen können. Der soziale Friede, welcher der Gesetzgeber gemäß Artikel 14 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland vorgibt wird angegriffen.

Der Bebauungsplan 4-59VE verfolgt einseitig die Verwertungsinteressen des Grundeigentümers, die Interessen die Anwohner des Bereiches der Siedlung Westend werden nicht berücksichtigt. Der B-Plan 4-59VE leitet präjudizierenden Vorschub, dass Bürger des Bezirks Charlottenburg-Wilmersdorf Ihre bezahlbare Wohnung verlieren. Viele Mieter der Siedlung Westend sind schon jetzt sozial nicht gut gestellt, sind als Einkommensschwach zu bezeichnen, viele sind ältere Mitbürger, die Ihre Wohnumfeld nicht verlieren möchten und deren Existenz von den bestehenden Sozial- und Infrastrukturen im Lebensalltag angewiesen sind.

Der B-Plan 4-59VE darf als unsozial bezeichnet werden und verstößt daher im massivsten die Vorgaben des Baugesetzbuches, denn neben der Umweltverträglichkeit sind Bebauungspläne zugleich auch Anhand dem Postulat der sozialen Verträglichkeit zu prüfen und vor allem auszugestalten, nicht zu Letzt zur Erhaltung des sozialen Frieden gemäß Artikel 14 des Grundgesetzes.

Die Besitzrechte von 150 Mietparteien und über 500 Bürgern des Bezirkes werden durch den B-Plan 4-59VE negiert. Im Zuge der Abwägung ist offensichtlich nur den Verwertungsabsichten des Grundstückeigentümers der Deutsche Wohnen AG gefolgt worden. Der B-Plan 4-59VE ist daher als parteiische und nicht dem gesetzlichen Gebot der Objektivität erfolgte Maßnahme des Bezirkes zu bezeichnen. Hier wird im Rahmen der Abwägung nicht den Vorgaben des Baugesetzbuches gefolgt.

Der B-Plan 4-59VE verfolgt einseitig die Interessen der Deutsche Wohnen AG, dass es den Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf zugleich in gewisse Nöte. Als Ausgleich muss zusätzlicher Wohnraum für die sozial schwachen Mieter der Siedlung Westend in vergleichbaren Wohnanlagen geschaffen werden, hierfür werden erhebliche öffentliche Mittel benötigt. Neben Schaffung von bezahlbarem Wohnraum sind zusätzlich Infrastruktureinrichtungen, wie Kitas, Schulen, Krankenhäuser und weitere Nahversorgungseinrichtungen zu errichten und aus Steuermitteln zu finanzieren.

Die B-Planung 4-59VE kann auf die durch die Planung selbst bewirkten sozialen Probleme für die Mieter der Siedlung Westend keine vernünftigen sozialverträglichen Antworten geben. Es kann auch nicht Aufgabe von B-Plänen sein, bezahlbaren Wohnraum zu zerstören und zugleich den Mietern ihre Rechte ohne Entschädigung nehmen. Das Handeln des Bezirksamtes im Rahmen der B-Planaufstellung 4-59VE ist daher als gesetzwidrig zu bezeichnen, da weder das Grundgesetz, noch des Baugesetzbuch hinreichend Beachtung findet.

Insgesamt wird damit erkennbar, dass die beabsichtigte B-Planung 4-59VE des Bezirks nur darauf abzielt, die Bodenwertgewinne des Grundeigentümers – Deutsche Wohnen AG – immens zu erhöhen. Die aus der Planung bewirkten Kosten werden einseitig auf das Gemeinwesen des Bezirkes Charlottenburg-Wilmersdorf und des Landes Berlin übertragen. Der B-Plan 4-59VE schützt daher, wie dargestellt, nicht die öffentlichen Haushalte und ist daher schon aus steuerlichen bzw. haushaltstechnischen Gründen abzulehnen. Dass das Bezirksamt eine solche Planung betreibt entbehrt jedem gesunden Verstandes, Hinweise über die Kostenneutralität ist daher als geschönt, ungeprüft und unbedacht zu bezeichnen. Der B-Plan 4-59VE ist mangels Objektivität der zu betrachtenden sozialen Auswirkungen, die Negation der tatsächlichen finanziellen Belastungen der öffentlichen Haushalte als stark fehlerhaft zu erachten.

Ebenso rücksichtslos beabsichtigt der Verfasser, die Deutsche Wohnen AG, des B-Planes 4-59VE mit seinen Mietern umzugehen. Über die Entschädigung der Mieter und/oder deren Umsetzung zeigt der B-Plan 4-59VE keine Lösung auf. Der Bezirk geht fälschlicherweise bereits jetzt davon aus, dass die Umsetzung der Bestandsmieter vereinbart sei und die 212 Wohnungen damit leer stehen.  Der Bezirk hat sich im Zuge der B-Planung allerdings den Sorgen und Nöten der Mieter der Siedlung Westend zu stellen. Der Bezirk als Teil des Berliner Gemeinwesens muss sich schließlich darüber bewusst sein und werden, wie mit den Mietern und Ihren Rechten umgegangen wird. Die Interessen der 150 Mietparteien und damit min. 500 Bewohner der Siedlung Westend sind über den Verwertungsinteressen der Deutsche Wohnen AG auszulegen, dies ermangelt es der derzeitigen B-Planung 4-59VE.

Das Bezirksamt ist aufgefordert sofort das B-Planverfahren zum B-Plan 4-59VE einzustellen und nicht weiter zu verfolgen.

 

Die Bezirksvorordneten sind aufgefordert diese Forderung an das Bezirksamt mit einem entsprechenden Beschluss zu untermauern und diese Anweisung an das Bezirksamt zu geben.

 

Wir Bürger sollten wieder das letzte Wort haben.

 

Download B-Plan 4-59VE_Planentwurf

 

Download Präsentation B-Plan 4-59VE der Deutsche Wohnen AG